Wichtig zu wissen für Wohnungsbesitzer, die ihren Briefkasten gekennzeichnet haben mit dem Hinweis: Bitte keine Werbung einwerfen

Mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 18.03.2022 – 142 C 12408/21 – hat das Amtsgericht (AG) München in einem Fall, in dem ein Wohnungsbesitzer, 

  • der seinen Briefkasten mit dem Hinweis „Bitte keine Werbung einwerfen“ gekennzeichnet hatte, 

an der Briefkastenanlage 

  • zwei Werbeflyer eines Umzugsunternehmens 

vorgefunden hatte, die in eine

Read More