BGH entscheidet: Ansprüche wegen nicht entrichteter ungarischer Straßenmaut können gegen den Fahrzeughalter vor deutschen Gerichten

…. geltend gemacht werden  

Mit Urteil vom 28.09.2022 – XII ZR 7/22 – hat der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden, dass, wenn in 

  • Ungarn

mautpflichtige Autobahnen befahren werden, 

  • nach § 15 Abs. 2 des ungarischen Straßenverkehrsgesetzes 

als Schuldner der Maut der 

  • Halter des Fahrzeugs

in Anspruch genommen werden und sollte die Maut nicht durch vorherigen

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