Grundsätzlich gilt der Grundsatz, das Verträge einzuhalten sind (lateinisch: pacta sunt servanda). Dies bedeutet, dass man einen einmal geschlossenen nur kündigen kann, wenn ein Kündigungsrecht besteht. Bei so genannten Dauerschuldverhältnissen kann jederzeit eine Kündigung erfolgen. Zu welchem Zeitpunkt die Kündigung dann wirksam wird, ergibt sich – je nach Vertrag – aus dem Gesetz oder den vertraglichen Vereinbarungen.
Neben der Kündigung gibt es unter anderem auch noch den Rücktritt oder die Anfechtung. Ob dies möglich ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.