Dieselgate: Am Bundesgerichtshof wird für die sog. Diesel-Sachen ein künftig extra dafür zuständiger Hilfsspruchkörper

…. eingerichtet.

Die Eingänge am Bundesgerichtshof (BGH) in Rechtsstreitigkeiten 

  • über Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, 

die den Vorwurf einer 

  • unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor 

zum Gegenstand haben (sog. Diesel-Sachen), sind anhaltend hoch. 

Aufgrund dessen sind der VI. sowie der VII. Zivilsenat, 

  • die für diese Verfahren derzeit zuständig sind, 

überlastet.

Das Präsidium des BGH hat deshalb 

  • von der Möglichkeit des § 21e Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) Gebrauch gemacht und 

beschlossen, mit Wirkung zum 01.08.2021 vorübergehend einen 

  • VIa. Zivilsenat als 

Hilfsspruchkörper einzurichten

Dieser wird für die, 

  • ab diesem Zeitpunkt 

neu eingehenden, sog. Diesel-Sachen zuständig sein (Quelle: Pressemitteilung des BGH).