Der Bußgeldsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken hat mit Beschluss vom 24.05.2022 – 1 OWi SsBs 101/21 – in einem Fall, in dem der Betroffene eine von ihm an seiner Sattelzugmaschine angebrachte Zusatzbeleuchtung,
- bestehend aus mehr als 110 zusätzliche LED-Leuchteinheiten
- – gesondert schaltbar durch einen eigenen Stromkreis -,
die der Verwendung des Fahrzeugs bei einer Showveranstaltung diente,
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