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LG Oldenburg weist Schmerzensgeldklage einer Frau ab, die sich mit erworbenem heißem Tee verbrühte, als sie den, ihr 

…. in einem Becher mit Deckel in einer Pappschale übergebenen Teebecher aus der Pappschale herausnehmen wollte.  

Mit Urteil vom 15.03.2023 – 16 O 2015/23 – hat die 16. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Oldenburg die Klage einer Frau abgewiesen, die von dem 

  • Betreiber

eines Schnellrestaurants  

  • Schadensersatz und Zahlung von Schmerzensgeld 

wollte, weil sich von ihr,

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