Vertreten Sie mich an allen deutschen Gerichten?

Vertreten Sie mich an allen deutschen Gerichten?

Ja, wir vertreten Sie an allen deutschen Gerichten, mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes in Zivilstreitigkeiten (dort dürfen nur Anwälte tätig werden, die ausschließlich am BGH zugelassen sind). Wenn Sie dies wünschen oder aus Wirtschaftlichkeitserwägungen heraus kann bei entfernten Gerichten auch ein so genannter Unterbevollmächtigter beauftragt werden, der dann – als lokaler Anwalt vor Ort – nur die mündliche Verhandlung wahrnimmt. Wie in Ihrem Fall am besten verfahren wird klären wir gerne in einem persönlichen Gespräch.


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