Wann dürfen Autofahrer darauf vertrauen, dass erwachsene Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn sich verkehrsgerecht verhalten werden

Wann dürfen Autofahrer darauf vertrauen, dass erwachsene Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn sich verkehrsgerecht verhalten werden

…. und wann müssen sie mit der Möglichkeit eines verkehrswidrigen Verhaltens rechnen und hierauf ihr Fahrverhalten einstellen?

Nach dem im Straßenverkehr geltenden 

  • Vertrauensgrundsatz

kann ein Verkehrsteilnehmer, 

  • der sich verkehrsgemäß verhält, 

damit

  • rechnen,

dass ein anderer Verkehrsteilnehmer 

  • den Verkehr nicht durch pflichtwidriges Verhalten gefährdet, 

solange die 

  • sichtbare Verkehrslage 

zu keiner anderen Beurteilung Anlass gibt. 

Der Kraftfahrer ist dabei grundsätzlich 

  • auch bei breiteren Straßen 

verpflichtet, die 

  • gesamte

Straßenfläche vor sich zu beobachten. 

Dementsprechend müssen Kraftfahrer auch 

  • am Fahrbahnrand befindliche oder 
  • vor ihnen die Fahrbahn überquerende 

Fußgänger

  • im Auge behalten und 
  • in ihrer Fahrweise erkennbaren Gefährdungen 

Rechnung tragen. 

Darauf, dass Fußgänger ihre 

  • aus § 25 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) resultierenden 

Sorgfaltspflichten einhalten (werden), darf ein Kraftfahrer nicht 

  • in jedem Fall 

vertrauen.

Hat beispielsweise ein aus seiner Sicht 

  • von links 

eine 

  • belebte und 
  • nicht allzu schmale

Fahrbahn querender erwachsener Fußgänger 

  • die Fahrbahn bereits betreten und 
  • ist er noch in Bewegung, 

kann ein Kraftfahrer darauf, dass der Fußgänger zunächst, soweit es der 

  • von links kommende 

Verkehr gestattet, 

  • bis zur Mitte gehen und 
  • dort warten und ihn vorbeifahren lassen 

wird,

  • nur und erst 

vertrauen, wenn er auch sicher sein kann, dass der Fußgänger 

  • ihn gesehen und 
  • sich erkennbar auf die Verkehrslage eingestellt 

hat.

Andererseits braucht ein Kraftfahrer aber auch weder damit zu rechnen, dass ein erwachsener Fußgänger 

  • versuchen wird, kurz vor seinem Fahrzeug die Fahrbahn zu betreten, 

noch darauf gefasst zu sein, dass ein Fußgänger, der beim Überschreiten der Fahrbahn vor oder in der Mitte der Straße anhält, 

  • unerwartet weiter in seine Fahrbahn laufen werde, 

solange er,

  • bei verständiger Würdigung aller Umstände, 

keinen Anlass hat, an dem 

  • verkehrsgerechten Verhalten 

des Fußgängers zu zweifeln (so Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 04.04.2023 – VI ZR 11/21 –).


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