Wann wird ein Angeklagter wegen eines nach dem Gesetz strafbaren Versuchs einer Straftat nicht bestraft?

Wann wird ein Angeklagter wegen eines nach dem Gesetz strafbaren Versuchs einer Straftat nicht bestraft?

Wegen einer Straftat, die im unbeendeten Versuchsstadium stecken geblieben, also nicht vollendet worden ist, wird nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Strafgesetzbuch (StGB) nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert.

Die Frage, ob ein solcher strafbefreiender Rücktritt von einem unbeendeten Versuch einer Straftat vorliegt oder nicht ist oft schwer zu beurteilen und wird auch von Tatgerichten mitunter rechtsfehlerhaft entschieden. Deshalb ist bei solchen in Betracht kommenden Fallgestaltungen die Zuziehung eines sachkundigen Rechtsanwalts als Verteidigers anzuraten. 

Freiwilligkeit liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) vor, wenn der Täter „Herr seiner Entschlüsse“ geblieben ist und die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich gehalten hat, er also

  • weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert
  • noch durch seelischen Druck unfähig geworden ist,

die Tat zu vollbringen.
Maßgebliche Beurteilungsgrundlage ist insoweit nicht die objektive Sachlage, sondern die Vorstellung des Täters hiervon (vgl. nur Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 22.10.2013 – 5 StR 229/13 –).

Der Annahme von Freiwilligkeit steht es dabei nicht von vornherein entgegen, dass

  • der Anstoß zum Umdenken von außen kommt oder
  • die Abstandnahme von der Tat erst nach dem Einwirken eines Dritten erfolgt.

Entscheidend für die Annahme von Freiwilligkeit ist, dass der Täter die Tatvollendung aus selbstgesetzten Motiven nicht mehr erreichen will (BGH, Beschluss vom 10.07.2013 – 2 StR 289/13 –).

Darauf hat der 2. Strafsenat des BGH mit Beschluss vom 03.04.2014 – 2 StR 643/13 – hingewiesen und das Urteil eines Landgerichts, weil dessen Feststellungen den Ausschluss eines strafbefreienden, freiwilligen Rücktritts des Angeklagten nicht getragen haben, aufgehoben. Die Sache wurde zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen.

 


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fwann-wird-ein-angeklagter-wegen-eines-nach-dem-gesetz-strafbaren%2F">logged in</a> to post a comment