Was ist der Pflichtteilsanspruch im Erbrecht? / Kann man „enterbt“ werden?

Was ist der Pflichtteilsanspruch im Erbrecht? / Kann man „enterbt“ werden?

Der Pflichtteilsanspruch ist ein gesetzlicher Anspruch, der verbleibt wenn Kinder des Erblassers oder deren Eltern, Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner  von der Erbfolge ausgeschlossen werden, § 2303 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Der Anspruch besteht in Höhe der Häflte der „normalen“ gesetzlichen Erbquote. Der Pflichtteilsanspruch entfällt nur, wenn durch ein gerichtliches Urteil die Erbunwürdigkeit festgestellt worden ist, § 2344, 2345 Abs. 2 BGB. Wann Erbunwürdigkeit vorliegt ergibt sich aus § 2339 BGB. Ein Entzug des Pflichtteilsanspruches durch Testament ist nur in den Fällen des § 2333 BGB gegeben. Der Pflichtteilsanspruch entfällt auch dann, wenn ein Erbverzicht vorliegt, § 2346 BGB.


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fwas-ist-der-pflichtteilsanspruch-im-erbrecht-kann-man-enterbt-werden%2F">logged in</a> to post a comment