Was ist der Pflichtteilsanspruch im Erbrecht? / Kann man „enterbt“ werden?

Was ist der Pflichtteilsanspruch im Erbrecht? / Kann man „enterbt“ werden?

Der Pflichtteilsanspruch ist ein gesetzlicher Anspruch, der verbleibt wenn Kinder des Erblassers oder deren Eltern, Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner  von der Erbfolge ausgeschlossen werden, § 2303 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Der Anspruch besteht in Höhe der Häflte der „normalen“ gesetzlichen Erbquote. Der Pflichtteilsanspruch entfällt nur, wenn durch ein gerichtliches Urteil die Erbunwürdigkeit festgestellt worden ist, § 2344, 2345 Abs. 2 BGB. Wann Erbunwürdigkeit vorliegt ergibt sich aus § 2339 BGB. Ein Entzug des Pflichtteilsanspruches durch Testament ist nur in den Fällen des § 2333 BGB gegeben. Der Pflichtteilsanspruch entfällt auch dann, wenn ein Erbverzicht vorliegt, § 2346 BGB.

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