Was, wer digitale Piktogramme – wie Emojis – beim Senden von rechtlich relevanten Textnachrichten per WhatsApp verwendet, wissen sollte

Was, wer digitale Piktogramme – wie Emojis – beim Senden von rechtlich relevanten Textnachrichten per WhatsApp verwendet, wissen sollte

Bei Nachrichten, die 

  • per Messenger-Dienst 

gesendet werden, handelt es sich um

  • echte,
  • elektronisch übermittelte 

Willenserklärungen, die den

  • allgemeinen Regeln der Rechtsgeschäftslehre 

unterliegen.

Da Willenserklärungen sowohl 

  • ausdrücklich – mündlich oder in schriftlicher Form –

als auch 

  • konkludent – d.h. durch schlüssiges Verhalten – 

abgegeben werden können, kann der Erklärende seinen Willen auch 

  • mittels Zeichen 

kundtun, d.h. auch durch 

  • digitale Piktogramme wie Emojis, 

die häufig verwendet werden, um 

  • eine Aussage zu unterstreichen oder zu verstärken oder 
  • klarzustellen, in welchem Sinne etwas zu verstehen ist (z.B. ironisch),

die in dieser Funktion im digitalen Diskurs eine ähnliche Rolle erfüllen, wie 

  • Intonation,
  • Gestik,
  • Mimik und andere körpersprachliche Elemente in realen Gesprächen,

die aber teilweise auch  

  • Worte innerhalb eines Satzes 

ersetzen können.

Ob der Verwender eines Emojis einen 

  • Rechtsbindungswillen

zum Ausdruck bringen oder lediglich seine 

  • Stimmungs- oder Gefühlslage 

mitteilen wollte, ist eine Frage der 

  • Auslegung,

wobei – ebenso wie sonst auch bei Willenserklärungen – zu fragen ist, wie ein 

  • verständiger Empfänger 

die Nachricht nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung 

  • der Begleitumstände sowie 
  • der Verkehrssitte 

interpretieren konnte. 

Übrigens:
Um den Bedeutungsgehalt oder den Erklärungswert von Emojis zu bestimmen, können Emoji-Lexika, wie

herangezogen werden.

Danach steht beispielsweise das

  • sog. „Grimassen schneidende Gesicht“- Emoji 

in der Regel für 

  • negative oder gespannte Emotionen, besonders Nervosität, Verlegenheit, Unbehagen oder Peinlichkeit, 

signalisiert das 

  • sog. „Daumen hoch“-Emoji 

mit dieser Geste bei physischer Verwendung regelmäßig 

  • Zustimmung, Einverständnis oder Anerkennung

und hat das

  • sog. „Grinsende Gesicht mit lachenden Augen“-Emoji 

keine eindeutige Bedeutung, sondern kann oft 

  • allgemeine Freude, Glücksgefühle, eine warme, positive Stimmung oder gutmütige Belustigung

ausdrücken, aber auch

Beachte:
Da Emojis 

  • Interpretationsspielraum

bieten, besteht die Gefahr von 

  • Missverständnissen und 
  • Fehlschlüssen.

Deshalb sollte man bei der Verwendung von Emojis in rechtlich relevanten Texten vorsichtig sein.