Was, wer eine Reiserücktrittsversicherung für eine gebuchte Flugreise abgeschlossen hat, wissen sollte

Was, wer eine Reiserücktrittsversicherung für eine gebuchte Flugreise abgeschlossen hat, wissen sollte

Sind nach den Versicherungsbedingungen einer

  • für eine gebuchte Flugreise abgeschlossenen

Reiserücktrittsversicherung die

  • Erstattung der Reise- und Unterkunftskosten 

versichert, wenn es

  • notwendig und 
  • unvermeidbar

ist, dass der Versicherungsnehmer (VN) die Reise 

  • stornieren oder 
  • verschieben

muss, bedeutet das, dass von dem VN bei der 

  • Planung der Anreise zum Flughafen 

sowohl

  • ausreichend Zeit 

für 

  • Verzögerungen bei den Sicherheits- und Passkontrollen, 

als auch 

  • zusätzlich

für 

  • unvorhergesehene Verzögerungen 

bei der Fahrt zum Flughafen ein 

  • angemessenes Sicherheitspolster 

mit eingerechnet werden muss, d.h. bei einer 

  • PKW-Fahrt zum Flughafen 

über die 

  • normale Fahrtzeit 

hinaus zusätzlich ein 

  • Zeitpuffer

für mögliche Verzögerungen im Straßenverkehr aufgrund von

  • Staus oder 
  • einer Streckensperrung nach einem Unfall.

Denn verpasst ein 

  • mit einem PKW zum Flughafen fahrender 

VN,

  • ohne zusätzlich ein angemessenes Sicherheitspolster auch für unvorhergesehene Verzögerungen im Straßenverkehr eingerechnet zu haben,

infolge 

  • eines Staus oder 
  • einer Streckensperrung nach einem Unfall 

seinen Flug, den er 

  • ansonsten   

hätte wahrnehmen können, besteht 

  • kein

Anspruch auf Leistungen aus der Reiserücktrittsversicherung. 

Darauf hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt a.M. 

  • mit Beschluss vom 09.09.2025 – 3 U 81/24 –

hingewiesen und das damit begründet, dass 

  • „unvermeidbar“ im Sinne der Versicherungsbedingungen 

das Verpassen eines Flugs 

  • nicht

ist, wenn der Fluggast es durch Einrechnung eines 

  • angemessenen Sicherheitspolsters 

für Verzögerungen

  • nicht nur bei den Sicherheits- und Passkontrollen, 
  • sondern auch bei der Fahrt zum Flughafen  

in Händen gehabt hätte, 

  • rechtzeitig

am Flughafen einzutreffen.

Unvermeidbar seien Umstände nämlich nur, wenn 

  • sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft 

und