Wenn anonym Strafanzeige erstattet wird

Wenn anonym Strafanzeige erstattet wird

Bestätigt sich der Tatvorwurf gegen einen anonym Angezeigten nicht und wird das Ermittlungsverfahren deshalb gegen ihn eingestellt, kann er von der in der Anzeige namentlich genannten, vermeintlich Geschädigten nicht verlangen, ihm den Namen des Anzeigeverfassers zu nennen.

Das hat das Landgericht (LG) Osnabrück mit Urteil vom 10.07.2015 – 9 O 2532/14 – in einem Fall entschieden, in dem ein Vorstandmitglied einer Bank,

  • gegen den wegen sexueller Belästigung einer namentlich benannten Mitarbeiterin anonym Strafanzeige erstattet und dem deswegen gekündigt worden war,

 

nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen ihn, von seinem namentlich genannten, angeblichen Opfer den Namen des Anzeigeerstatters wissen wollte, weil er beabsichtigte gegen diesen Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Die Klageabweisungsentscheidung begründete das LG damit, dass sich schon nicht habe feststellen lassen, dass die Beklagte, die der Kläger angeblich sexuell belästigt haben soll, den Anzeigeerstatter kenne, aber unabhängig davon, ihr Wissen allein auch noch keinen Auskunftsanspruch begründen würde.

Die Berufung des Klägers gegen dieses Urteil bot nach Ansicht des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg keine Aussicht auf Erfolg.
Mit Beschluss vom 21.09.2015 – 5 U 123/15 – wies der Senat den Kläger darauf hin, dass

  • es keine allgemeine Auskunftspflicht gibt,
  • zur Auskunft verpflichtet – abgesehen von gesetzlichen Spezialregelungen – nur derjenige ist, gegen den ein Leistungsanspruch in Betracht kommt oder zu dem sonst eine rechtliche Sonderbeziehung besteht, und das auch nur unter bestimmten Voraussetzungen, so dass demzufolge, nachdem sich nicht feststellen lasse, dass die Beklagte mit der Strafanzeige irgendetwas zu tun habe und es auch an einer sonstigen rechtlichen Sonderbeziehung zwischen den Parteien fehle, ein Leistungsanspruch gegen die Beklagte nicht in Betracht kommt.

 

Das hat die Pressestelle des Oberlandesgerichts Oldenburg am 15.10.2015 mitgeteilt.

 


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