Wenn bei Eishockey-Spiel Zuschauer durch Puck verletzt wird

Wenn bei Eishockey-Spiel Zuschauer durch Puck verletzt wird

Wird bei einem Eishockey-Spiel ein Zuschauer im Stadion durch einen Puck verletzt, ist der Veranstalter zum Schadensersatz verpflichtet.

Das hat die 3. Kammer des Landgerichts (LG) Regensburg mit Urteil vom 18.03.2015 – 3 O 1702/10 – in einem Fall entschieden, in dem bei einem Spiel der Deutschen Eishockeyliga eine Zuschauerin im Stadion,

  • in dem an den Längsseiten des Spielfelds zu den Zuschauerrängen hin keine Schutznetze angebracht waren,
  • durch einen Puck am Kopf getroffen und schwer verletzt worden war.

 

Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg hat im Berufungsverfahren mit Beschluss vom 06.07.2015 – 4 U 804/15 – darauf hingewiesen, dass er der Meinung des LG Regensburg folgt.

Zwar muss, wie der 4. Zivilsenat des OLG Nürnberg ausgeführt hat, der Veranstalter eines Sportereignisses nicht jeder denkbaren Gefahr vorbeugend begegnen.
Bei Eishockey-Spielen komme es jedoch bekanntermaßen immer wieder vor, dass ein Puck im Zuschauerbereich landet.
Da dadurch konkrete Risiken für die Zuschauer bestehen, sind die Veranstalter von Eishockey-Spielen verpflichtet, Zuschauer davor zu schützen, dass sie durch aus dem Spielfeld fliegende Pucks verletzt werden.
Darauf, dass die für die Ausgestaltung von Eishockey-Stadien maßgebliche DIN-Norm 18036 eingehalten worden ist, wie es vorliegend der Fall war, können sich Veranstalter jedenfalls dort, wo konkrete Risiken für die Zuschauer bestehen, zu ihrer Entlastung nicht berufen.

Das hat die Pressestelle des Oberlandesgerichts Nürnberg am 17.09.2015 – 14/15 – mitgeteilt.

 


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