Wenn Eltern nicht miteinander verheiratet sind und der Vater beantragt, die elterliche Sorge beiden Eltern gemeinsam zu übertragen.

Wenn Eltern nicht miteinander verheiratet sind und der Vater beantragt, die elterliche Sorge beiden Eltern gemeinsam zu übertragen.

Gemäß § 1626a Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) überträgt das Familiengericht in Fällen,

  • in denen die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind und deshalb die elterliche Sorge zunächst der Mutter allein zusteht,

die elterliche Sorge beiden Eltern gemeinsam,

  • wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht.

Für die Prüfung, ob die Übertragung der gemeinsamen Sorge dem Kindeswohl widerspricht, kann auf die Kriterien zurückgegriffen werden, die die Rechtsprechung zu § 1671 BGB entwickelt hat.

  • Die gemeinsame Sorge verlangt ein Mindestmaß an Übereinstimmung der Eltern in den wesentlichen Bereichen der Erziehungsfragen und eine grundsätzliche Konsensfähigkeit.

Fehlen objektive Konsensfähigkeit und subjektive Kooperationsbereitschaft im Rahmen eines weiterhin bestehenden erheblichen Paarkonfliktes und hindert dies die Eltern auch an der gemeinsamen Erarbeitung von kindgerechten Lösungen, widerspricht eine gemeinsame Sorge dem Kindeswohl (Oberlandesgericht (OLG) Schleswig, Beschluss vom 07.04.2014 – 15 UF 140/13 –). Dabei ist es, ebenso wie im Rahmen des § 1671 BGB, irrelevant, welcher Elternteil die Verantwortung für die fehlende Verständigungsmöglichkeit trägt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.09.2013 – 7 UF 66/13 –).

  • Die gemeinsame Sorge ist dann zu verweigern, wenn bei bestehender gemeinsamer Sorge nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB ein Antrag auf Alleinsorge Erfolg hätte (OLG München, Beschluss vom 26.08.2013 – 16 UF 983/13 –; OLG Koblenz, Beschluss vom 06.06.2013 – 13 UF 246/13 –; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.06.2013 – 18 UF 38/13 –), was beispielsweise dann naheliegt, wenn mehrfach eine Einigung über eine Umgangsregelung nicht ohne gerichtliche Entscheidung möglich ist (OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.09.2013 – 9 UF 96/11 –; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.02.2014 – 6 UF 326/13 –; Kammergericht (KG), Beschluss vom 15.04.2014 – 19 UF 120/13 –).
  • Ist wegen der von starken Spannungen geprägten Beziehung der Eltern untereinander mit ständigen Schwierigkeiten bei der Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu rechnen, ist diese zu verweigern (OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.10.2013 – 5 UF 88/13 –). Dabei ist nicht auf die verbalen Äußerungen der Beteiligten im Verfahren, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse abzustellen, die sich insbesondere durch eine Wertung der Verhaltensweisen in der Vergangenheit beurteilen lassen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 09.12.2013 – 7 UF 1195/13 –).

Ein Regel-Ausnahme-Verhältnis zugunsten einer gemeinsamen Sorge (OLG Nürnberg, Beschluss vom 09.12.2013 – 7 UF 1195/13 –), welches zu einer Änderung der Rechtsprechung im Rahmen des § 1671 BGB zu führen hätte (OLG Celle, Beschluss vom 16.01.2014 – 10 UF 80/13 –) lässt sich aus der Gesetzesbegründung nicht herleiten und widerspricht zudem der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundesgerichtshofs (BGH) in sorgerechtlichen Verfahren (BVerfG, Beschluss vom 29.05.2006 – 1 BvR 430/03 –; BGH, Beschluss vom 12.12.2007 – XII ZB 158/05 –).
Ebenso enthält § 1626a BGB keine gesetzliche Vermutung oder ein Leitbild (so aber OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.07.2014 – 16 UF 74/14 –) dafür, dass die gemeinsame elterliche Sorge gegenüber der Alleinsorge vorzugswürdig sei.
Die Vorschrift beinhaltet lediglich die Vermutung, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht, wenn keine Gründe ersichtlich sind, die dem entgegenstehen (so auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.10.2013 – 5 UF 88/13 –).

Darauf hat das OLG Stuttgart mit Beschluss vom 02.12.2014 – 11 UF 173/14 – hingewiesen.

 


Warning: Undefined variable $user_ID in /is/htdocs/wp1087826_EK6QR6X9JJ/www/haerlein.de/wordpress/wp-content/themes/arilewp-pro/comments.php on line 45

You must be <a href="https://www.haerlein.de/wp-login.php?redirect_to=https%3A%2F%2Fwww.haerlein.de%2Fwenn-eltern-nicht-miteinander-verheiratet-sind-und-der-vater%2F">logged in</a> to post a comment