Wieder keine obergerichtliche Entscheidung über Klage eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugkäufers

Wieder keine obergerichtliche Entscheidung über Klage eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugkäufers

Der 28. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hat den für 27.04.2017 vorgesehenen Berufungsverhandlungstermin in dem Rechtsstreit einer vom sog. „Abgasskandal“ betroffenen VW-Kundin aus Schwerte (Az. 28 U 118/16) aufgehoben,

  • die bei dem beklagten Autohaus aus Dortmund, einem VW-Vertragshändler, einen neuen VW-Beetle, 2,0 l Diesel, gekauft und
  • vom beklagten Autohaus die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Fahrzeugs hatte.

Die VW-Kundin, die gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts (LG) Dortmund,

  • das ihre Klage mit der Begründung abgewiesen hatte,
    • eine arglistige Täuschung durch das beklagte Autohaus liege nicht vor und
    • der aufgrund der manipulierten Abgassoftware bestehende Mangel sei nicht so erheblich, dass er einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertige,

Berufung eingelegt hatte,

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