Sie suchen einen Anwalt für Arbeitsrecht? – Bei uns sind Sie richtig.

Wir bieten eine umfassende und kompetente Beratung und Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Fragen.

Das Arbeitsrecht in Deutschland ist ein breit gefächertes Themenfeld. Laut Definition  umfasst es alle Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen zur Erwerbstätigkeit. Das Arbeitsrecht besteht hierbei aus zwei Teilen. Zum einen der Teil, der sich um das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kümmert – das so genannte Individualarbeitsrecht. Zum anderen das Kollektivarbeitsrecht. Dieses regelt das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Personal- bzw. Betriebsräten einerseits und Arbeitgeberverbänden/Arbeitgebern andererseits.

Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick über die Themenfelder und Problemstellungen bieten, mit denen Mandanten in Sachen Arbeitsrecht häufig zu uns kommen. Alle Themenfelder umfassend zu beleuchten, würde hier den Rahmen sprengen. Wenn Sie also darüber hinaus Fragen rund ums Arbeitsrecht haben, freuen wir uns auf Ihre Nachricht.

Abmahnung – die Vorstufe zur Kündigung

Mit am häufigsten werden unsere Anwälte für Arbeitsrecht wegen einer Kündigung konsultiert. Die Vorstufe einer Kündigung bildet meist die Abmahnung. Mit diesem Mittel, die Abmahnung erfolgt regelmäßig schriftlich, weist der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf die Verletzung vertraglicher Pflichten hin. So wird das Fehlverhalten einerseits dokumentiert, andererseits der Arbeitnehmer auch vorgewarnt. Legt der Arbeitnehmer auch ein nur vergleichbares Fehlverhalten erneut an den Tag, so kann eine Kündigung ausgesprochen werden.

Ungenaue Angaben sowie allgemeine Wertungen sind in einer Abmahnung nicht zulässig. Der Arbeitgeber muss darin möglichst genau und detailliert aufzeigen, welches Fehlverhalten zur Abmahnung führte und wie der Arbeitnehmer sich zukünftig verhalten muss.

Kündigung – und jetzt?

Sie haben die Kündigung erhalten? Jetzt müssen Sie folgendes wissen: Anders als zum Beispiel bei einem Aufhebungsvertrag bedarf eine Kündigung nicht dem Einverständnis beider Parteien. Was vielmehr zählt, ist der Zugang der Kündigung, der ausschlaggebend für den Beginn der Kündigungsfrist ist. Die vom Arbeitgeber zu wahrende Kündigungsfrist hängt davon ab, wie lange der Arbeitnehmer im Unternehmen arbeitet. Sie  kann zwischen zwei Wochen bis hin zu sieben Monaten betragen.

Die Kündigungserklärung muss laut Arbeitsrecht klar und eindeutig formuliert sein. Bleiben Fragen offen, so geht das zu Lasten des Kündigenden. Laut Paragraph 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches muss eine Kündigung schriftlich erfolgen. Ein Kündigungsgrund hingegen muss nicht zwingend genannt werden – jedenfalls nicht bei der fristgerechten Kündigung. Bei der fristlosen Kündigung muss nur auf Verlangen ein Kündigungsgrund genannt werden. Aus arbeitsrechtlicher Sicht jedoch ist es durchaus ratsam, einen Kündigungsgrund zu nennen.

Wer Klage gegen die Kündigung einlegen möchte, die sogenannte Kündigungsschutzklage, muss schnell reagieren. So schreibt das Arbeitsrecht vor, dass innerhalb von drei Wochen ab dem Tag, an dem der Arbeitnehmer die Kündigung erhalten hat, Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden muss. Die Klage kann auch von Privatpersonen eingereicht werden. Ratsam ist es jedoch einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen.

Besonderer Kündigungsschutz

Bestimmte Personengruppen genießen laut deutschem Arbeitsrecht besonderen Kündigungsschutz. Sie können nur unter bestimmten, strengen Voraussetzungen überhaupt gekündigt werden. Das Arbeitsrecht schützt zum einen sogenannte Mandatsträger, also etwa Betriebsratsmitglieder oder Betriebsbeauftrage (etwa Datenschutz- oder Störfallbeauftragte). Darüber hinaus gilt auch für Schwerbehinderte, Schwangere, Mütter und Arbeitnehmer in Elternzeit ein besonderer Kündigungsschutz.

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Klar geregelt: der Mutterschutz

Auch bezüglich Mutterschutz und Elternzeit suchen Mandanten oft den Rat unserer Anwälte für Arbeitsrecht. Weil Frauen vor und nach der Entbindung nicht nur vor Gefahren im Bezug auf ihre Gesundheit, sondern auch vor finanziellen Einbußen geschützt werden sollen, gilt für sie der Mutterschutz. Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist nach Feststellung der Schwangerschaft umgehend der Arbeitgeber zu informieren. Denn durch die Schwangerschaft ändern sich die rechtlichen Rahmenbedingungen – Stichwort: besonderer Kündigungsschutz. Üblicherweise gelten laut Mutterschutz folgende Regelungen: Die Frau ist sechs Wochen vor dem Entbindungstermin und acht Wochen danach freizustellen, es besteht absolutes Beschäftigungsverbot. In bestimmten Branchen sowie bei Mehrlingsgeburten gelten andere Fristen. Auskunft hierzu erteilt Ihnen Ihr Anwalt für Arbeitsrecht.

Besonderer Schutz während der Elternzeit

Seit Einführung der Elternzeit werden in unserer Kanzlei für Arbeitsrecht auch diesbezüglich viele Fragen gestellt. Wer in einem Arbeitsverhältnis steht kann seit 2007 Elternzeit beantragen. Je Kind für eine Dauer von bis zu drei Jahren. Ab dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme, den Sie spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich geltend machen müssen, besteht auch hier wieder besonderer Kündigungsschutz. Ein im Arbeitsvertrag schriftlich fixierter Verzicht auf Elternzeit ist rechtsunwirksam.

Kein Muss: die Abfindung

Viele Mandanten kommen zu unseren Experten für Arbeitsrecht, weil sie Fragen zu einer möglichen Abfindung haben. Zwar hat man laut deutschem Arbeitsrecht grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Abfindung. Häufig wird sie aber dennoch gezahlt, um beispielsweise die oben bereits erwähnte Kündigungsschutzklage abzuwenden bzw. zu verkürzen. Die Höhe einer möglichen Abfindung errechnet sich aus Faktoren wie der Betriebszugehörigkeit sowie des Gehaltes. Vor Verhandlungen über eine mögliche Abfindung ist die Konsultation eines Anwalts für Arbeitsrecht ratsam.

Streitfall Mindestlohn

Seit Januar 2015 gilt in Deutschland der gesetzlich festgeschriebene Mindestlohn von 8,50 Euro/Stunde. Der Anspruch darauf kann auch durch tarif- oder arbeitsvertragliche Ausschlussfristen nicht verfallen und eingeklagt werden. Ein Verzicht auf den gesetzlichen Mindestlohn ist nur durch einen gerichtlichen Vergleich möglich.

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Ihr Anwalt für Arbeitsrecht

Seien es die oben bereits angesprochenen Themenfelder Abmahnung, Kündigung, Abfindung, Fragen zu Mutterschutz oder Elternzeit oder aber der Mindestlohn. Härlein Rechtsanwälte, Ihre Anwälte für Arbeitsrechtstehen Ihnen Rede und Antwort. Unser Team aus Anwälten für Arbeitsrecht begleitet Sie natürlich auch in allen Fragen rund um den Aufhebungsvertrag, bei Streitigkeiten wegen Arbeitszeugnis oder Urlaubsansprüchen. Wir sind für Sie da.