Strafrecht
Sie suchen einen Anwalt für Strafrecht? – Hier sind Sie richtig!
Die Härlein Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch vertritt Sie in allen Bereichen des Strafrechts.
Der externer Berater Bernd Rösch der Härlein Anwaltskanzlei war jahrelang als Richter im Strafrecht am Amts- und Landgericht, unter anderem als Vorsitzender der Großen Strafkammer, des Schwurgerichts, der Jugendkammer, der Kammer für Bußgeldsachen sowie der Strafvollstreckungskammer tätig und steht als Vater von Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch bei Bedarf mit seinem Sachwissen zur Verfügung, auch wenn er sich bereits im Ruhestand befindet und Mandate mangels Anwaltszulassung nicht aktiv vertritt, so kann sein Wissen und gerichtliche Abläufe und richterliche Herangehensweisen hilfreich sein.
Häufige Probleme im Strafrecht
Im Strafrecht geraten Beschuldigte, Opfer und Betroffene in komplexe Situationen, die Freiheit, Ruf und Existenz gefährden. Typische Konflikte umfassen Ermittlungsverfahren wegen Verkehrsdelikten wie Trunkenheit am Steuer (§ 316 StGB), die zu Führerscheinentzug und/oder Geldstrafen führen können.
Bei Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO), Betrug (§ 263 StGB) sowie Drogen- und Gewaltdelikten kommt es oft auf die Beweislage an.
Ermittlungsverfahren und Anwaltsrechte
Ein zentrales Problem ist die mangelnde Dokumentation von Vernehmungen nach § 136 StPO, die zu unzulässigen Aussagen oder Beweismitteln führt. Beschuldigte riskieren Benachteiligung, wenn Anwaltschaft (§ 137 StPO) oder Schweigerecht nicht konsequent genutzt werden. Die Härlein Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch prüft und verteidigt frühzeitig, beispielsweise schon durch Beschwerdeeinlegung gegen Hausdurchsuchungsanordnungen oder Telefonüberwachungsmaßnahmen sowie Fristüberwachung, um Ihre Rechte von Beginn an zu wahren.
Hauptverfahren und Strafzumessung
Streitigkeiten um Zeugenaussagen oder Gutachten erfordern präzise Einwendungen. Die Härlein Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch unterstützt mit Schriftsätzen, Beweisbeantragungen und Verhandlungen, um Freiheitsstrafen in Geld- oder Bewährungsstrafen umzuwandeln und Nebenfolgen wie Führerscheinentzug zu verhindern oder zu minimieren.
Einstweilige Verfügungen und Haftfragen
Haftbefehle nach § 112 StPO oder Untersuchungshaft scheitern häufig an Flucht- oder Verdunkelungsgefahr, was Monate Freiheitsberaubung bedeutet. Widersprüche gegen Auslieferungen oder Adhoc-Haft erfordern sofortiges Handeln. Die Härlein Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch vertritt Sie vor Haftrichtern und Staatsanwaltschaften, insbesondere bei Kautionbeantragung oder Haftaufschub.
Vertretung bei Wirtschafts- und Verkehrsstrafsachen
Ob bei Steuerfahndung, Umweltstrafen (§ 324 StGB) oder Verkehrsopferklagen: Die Härlein Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch sichert Ihre Rechte durch fundierte Beweisführung. Besonders bei § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) oder Bagatellfällen geht die Härlein Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch konsequent vor, bestmögliche Ergebnisse in den jeweiligen Verfahren zu erreichen.
Die Härlein Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch bietet Ihnen eine erste unverbindliche Einschätzung Ihres Falls. Kontaktieren Sie uns für maßgeschneiderte Beratung, die auf dem neuesten Stand des Strafrechts basiert.