Sie suchen eine Anwalt für Luftrecht? – Bei uns sind Sie richtig.
Wir bieten eine umfassende und kompetente Beratung und Vertretung in allen luftrechtlichen Fragen.
Das Luftrecht in Deutschland ist ein Teilbereich des Verwaltungsrechts. Laut Definition regelt das Luftrecht, welches auch Luftverkehrsrecht genannt wird, unter anderem die Benutzung des Luftraumes durch Luftfahrzeuge, die Gefahrenabwehr und Unfalluntersuchung sowie die Vergabe und Erhaltung verschiedener Lizenzen, unter anderem auch der Privatpilotenlizenz (PPL).
Das Luftrecht ist sehr komplex. Deshalb können die Themengebiete nur angerissen werden. Auch ist es in manchen Teilbereichen, beispielsweise bei rechtlichen Vorgaben zu Unterhalt und Wartungen von Luftfahrzeugen und Fluggeräten sinnvoll, einen entsprechenden luftfahrttechnischen Betrieb beizuziehen. Wir verfügen über entsprechende Kontakte. Sollten Sie daher Fragen haben, können Sie gerne einen Termin vereinbaren.
Typische Rechtsprobleme für Passagiere
Viele Rechtsprobleme im Bereich des Luftrechts betreffen oftmals auch Passagiere von Luftfahrzeugen. Es muss nicht immer gleich ein Absturz sein, der zu Ansprüchen der Passagiere führt. Überbuchungen, Verspätungen oder Flugausfälle begründen regelmäßig Schadenersatzansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Die Durchsetzung der Ansprüche ist dabei nicht immer ganz einfach, so dass es sich anbietet, einen Anwalt zu mandatieren. Dieser kümmert sich darum, dass die Ansprüche unter der richtigen Adresse der Fluggesellschaft geltend gemacht und der Höhe nach zutreffend berechnet werden.
Abheben mit dem Flugschein (Privatpilotenlizenz)
Um in Deutschland ein Luftfahrzeug fliegen zu dürfen braucht man in der Regel eine so genannte Lizenz. Wer nur „privat“ fliegen möchte wird dabei normalerweise die Privatpilotenlizenz (PPL) erwerben. Je nachdem, ob Hubschrauber (PPL-H), Flugzeuge (PPL-A – A steht für „Aeroplane“), Freiballone (PPL-D) oder Ultraleichtflugzeuge (Lizenz für Luftsportgeräteführer) geflogen werden sollen gibt es verschiedene Lizenzen. Zusätzlich können rein nationale Lizenzen, Berechtigungen zum Fallschirmsprung oder der Segelflugschein erworben werden.
Die Ausbildung zu den verschiedenen Lizenzen ist unterschiedlich und wird von der Flugschule entsprechend berücksichtigt. Als Flugschulen können dabei sowohl Vereine, als auch kommerzielle Flugschulen auftreten.
Möchte man gewerblich tätig werden, also gegen Bezahlung fliegen, muss eine entsprechende „Comercial Pilot License“ (CPL) erworben werden.
Die verschiedenen Lizenzen können durch zusätzliche Berechtigungen, beispielsweise Instrumentenflug, Sichtflug bei Nacht, das Fliegen von Turbinenflugzeugen oder das Fliegen von mehrmotorigen Flugzeugen (Multi Engine Piston) erweitert werden.
Neben dem PPL wird auch ein Funksprechzeugnis, z.B. AZF oder BZF I bzw. BZF II benötigt.
Typische Rechtsprobleme im Luftrecht für Piloten und Flugzeuginhaber
Typische Rechtsprobleme im Luftrecht sind vielfältig. Oftmals geht es um Fragen, unter welchen Voraussetzungen eine Lizenz erhalten bleibt. Hier gibt es regelmäßig Streitpotential bei der medizinischen Tauglichkeit, aber auch beispielsweise bei der Eignung. So kann schon eine Steuerhinterziehung unter Umständen zur Folge haben, dass eine Pilotenlizenz auf Grund Ungeeignetheit von der ausstellenden Behörde in Frage gestellt wird.
Unterhält man ein eigenes Flugzeug, kann es vor allem dann zu Rechtsproblemen kommen, wenn mit dem Flugzeug eine Rechtsverletzung begangen wird (beispielsweise die Verletzung eines Luftraumes) oder wenn es zu Schäden im Zusammenhang mit dem Luftfahrzeug kommt. Regelmäßig stellen sich dabei auch versicherungsrechtliche und gewährleistungsrechtliche Fragen.
Unterhalt und Wartung eines Luftfahrzeuges
Luftfahrzeuge müssen regelmäßig gewartet werden. Hierzu gibt es eine schier unüberschaubare Fülle an Vorschriften und Regelungen. Auch für Juristen ist es nicht immer ganz einfach hier die Übersicht zu behalten, so dass man bei derartigen Problemen und Fragestellungen stets auch mit einem fachlich kompetenten luftfahrttechnischen Betrieb (LTB) zusammenarbeiten sollte.
Neben den reinen Wartungsfragen treten jedoch beispielsweise auch beim Versichern, dem Unterstellen und dem Transport von Luftfahrzeugen oftmals rechtliche Fragen auf, bei denen wir gerne weiterhelfen.
Ihr Anwalt für Luftrecht
Einige Themenfelder des Luftrechts haben wir für Sie angerissen. Sollten Sie darüber hinaus gehende Fragen zum Luftrecht – oder etwa auch zum Reiserecht, zum Passagierrecht, einem Versicherungsvertrag für ein Luftfahrzeug oder zu Haftungsfragen haben – sprechen Sie uns an.
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie kompetent und begleiten Sie.