Sie suchen einen Experten für Erbrecht? – Bei uns sind Sie richtig.

Bei uns erhalten Sie eine umfassende und kompetente Beratung und Vertretung in allen erbrechtlichen Fragestellungen.

Das Erbrecht ist in Deutschland ein Teilbereich des Zivilrechts. Es ist vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch ab den Paragraphen §§ 1922 BGB geregelt. Dabei geht es nicht nur um Fragestellungen die nach dem Tod eines Menschen auftreten, sondern auch darum wie man zu Lebzeiten über seinen seinen Nachlass bestimmen kann und was man dabei beachten muss.
Das Erbrecht regelt unter anderem die Frage der Erbfolge, wer wann Erbe, pflichtteilsberechtigt oder Vermächtnisnehmer ist und es hat regelmäßig auch Auswirkungen auf Fragen der Erbschaftssteuer. Erbrechtlich relevant sind regelmäßig auch die Gründung von Stiftungen und das Vererben bzw. Übertragen von Firmenanteilen.

Erbrecht gehört bereits seit langen Jahren zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten.

Sie können daher eine umfassende und kompetente Beratung und Vertretung in allen erbrechtlichen Fragen erwarten.

Erben und Erbengemeinschaft

Erben können beispielsweise Ehegatten, Großeltern, Kinder – im Erbrecht Abkömmlinge genannt – sonstige Verwandte sein, aber auch andere Personen werden. Sind mehrere Personen Erben handelt es sich um eine so genannte Erbengemeinschaft.
Erbe wird man aufgrund Gesetzes oder letztwilliger Verfügung des Verstorben (Erblassers). Mit dem Tod des Erblassers (Erbfall) geht dessen Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf die Erben über.
Auf Antrag erhalten Erben vom zuständigen Nachlassgericht einen Erbschein. Damit können sie sich, soweit dies erforderlich ist, ihr Erbrecht gegenüber Dritten nachweisen.

Testament und Erbvertrag

Ein Testament zu schreiben ist grundsätzlich ganz einfach.  Rechtlich handelt es sich dabei um eine Verfügung von Todes wegen. Mit dem Testament wird für den Todesfall eine Willenserklärung abgeben und bestimmt, wer Erbe des eigenen Vermögens werden soll.
Andere Formen der Verfügung von Todes sind beispielsweise das gemeinschaftliche Testament von Ehegatten oder der Erbvertrag.
Hat ein Erblasser zu Lebzeiten keine Verfügung über seinen Nachlass getroffen tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass sich nach dem Gesetz bestimmt, wer Erbe wird, und wer nicht. Übrigens: Ein Testament kann der Erblasser nur persönlich erstellen oder von einem Notar erstellen lassen.

Erbrecht - Erstellung eines Testaments

Pflichtteil und Enterben

In Deutschland ist es nicht ohne weiteres möglich den Ehegatten oder einen Abkömmling vollständig zu enterben. Diesen verbleibt grundsätzlich der so genannten Pflichtteil, d.h. die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Allerdings kann der Pflichtteilsberechtigte ein notariellen Pflichtteilsverzicht abgeben.
Ein Pflichtteilsberechtigte hat immer nur einen Anspruch auf Geld gegen den Erben, er ist also nicht am Erbe unmittelbar beteiligt, sondern kann Auszahlung seines Wertanteils verlangen.

Eine besondere Bedeutung haben in diesem Zusammenhang auch Schenkungen. Für bis zu 10 Jahre rückwirkend kann sich hier ein so genannter Pflichtteilsergänzungsanspruch ergeben. Der Pflichtteilsberechtigte ist dann in Teilen so zu stellen, als ob es die Schenkung nicht gegeben hätte.

In den in § 2333 Abs. 1 BGB aufgeführten Fällen ist aber auch der Entzug des Pflichtteils möglich. Es empfiehlt sich, entsprechende Vorkommnisse, auf die der Pflichtteilsentzug gestützt werden soll, frühzeitig zu dokumentieren, um so sicherzustellen, dass nach dem Tod entstehende Streitigkeiten bereits im Keim erstickt werden können.

Stiftungen und Nachhaltigkeit

Im Zusammenhang mit Nachlass werden oftmals auch Stiftungen genannt. Diese eignen sich, um Vermögen und Werte generationenübergreifend zu sichern. Zu unterscheiden ist dabei zwischen gemeinnützigen und privaten Stiftungen. Je nach Wahl der Rechtsform ergeben sich unterschiedliche aufsichtsrechtliche und steuerrechtliche Auswirkungen. Soll ein Vermögen im Rahmen einer Stiftung gesichert werden, ist es zwingend zu empfehlen anwaltliche und steuerliche Beratung zu kombinieren. Auch sollte man sich frühzeitig und nachhaltig Gedanken machen, wie die Stiftung geführt werden und welche Zwecke die Stiftung letztendlich verfolgen soll.

Erbrecht - Werte bewahren

Testamentsvollstreckung

Eine Testamentsvollstreckung durch einen Anwalt als neutralen Dritten ist Vertrauenssache. Es empfiehlt sich eine  besonders sorgfältige und gewissenhafte Vorbereitung. Gerne sind wir auch als Testamentsvollstrecker tätig, um sicher zu stellen, dass Ihr letzter Wille so umgesetzt wird, wie Sie dies wünschen. Die Testamentsvollstreckung ist jedoch stets mit Zeit, Aufwand und letztendlich auch Kosten verbunden. Erben fühlen sich manchmal durch Testamentsvollstreckungen bevormundet. Streit droht. Wenn wir eine Testamentsvollstreckung für Sie übernehmen dürfen, legen wir daher großen Wert darauf, dass im Vorfeld Ihre Wünsche umfassend besprochen, die Kosten thematisiert und die Testamensvollstreckerbestellung sodann gemeinsam mit einem Notar nach Ihren Vorgaben ausgearbeitet wird. Hierdurch verhindern wir, dass die Testamentsvollstreckung Streit schafft, anstatt ihr Ziel zu erreichen. Wir garantieren ihnen ihre letzten Wünsche umzusetzen.

Ihr Anwalt für Erbrecht

Einige Themenfelder des Erbrechts haben wir nun für Sie angerissen. Wenn Sie konkrete Fragen zum Erbrecht haben – beispielsweise zur Pflichtteilsberechtigung, Erstellung eines Testaments, Enterbung, der Gründung einer Stiftung, einem Vermächtnis oder einem Erbschein – nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Unsere Anwälte beraten Sie auch im Erbrecht kompetent und begleiten Sie bei allen entsprechenden Rechtsfragen.

Wir sind für Sie da und vertreten Sie unter anderem in Nürnberg und Fürth aber auch in ganz Deutschland. Weitere Informationen zum Erbrecht finden Sie dabei auch in unserem Blog.