Medizinrecht
Sie suchen einen Rechtsanwalt für die Bereiche Medizinrecht bzw. Arzthaftungsrecht? – Hier sind Sie richtig!
Die Härlein Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch bietet eine umfassende und kompetente Beratung und Vertretung in allen medizinrechtlichen und arzthaftungsrechtlichen Rechtsfragen. Weitere Informationen finden Sie in unserem allgemeinen Blog sowie in unserem Blog für Medizinrecht.
Dabei setzen wir Ihre berechtigten Rechtsansprüche durch. Die Härlein Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch steht in Kontakt mit verschiedenen Ärzten und kann bei medizinischen Fragen daher entsprechend Rücksprache halten. Auf Grund unserer Tätigkeit für verschiedene Versicherungen und deren Versicherungsnehmer haben wir auch vielfältige Erfahrungen mit ärztlichen Gutachten sowie deren Bewertung.
Häufige Probleme im Medizinrecht
Im Medizinrecht stoßen Ärzte, Heilberufe und Patienten regelmäßig auf sensible Konflikte, die berufliche Existenz und Gesundheit bedrohen. Typische Streitigkeiten drehen sich um Behandlungsfehler wie falsche Diagnosen oder Operationskomplikationen, die zu Schadensersatzansprüchen nach § 823 BGB führen können. Haftungsfragen bei Arzneimittelnebenwirkungen oder Infektionen in Kliniken verursachen oft hohe Kosten und Rufschäden. Ebenso problematisch sind Datenschutzverstöße nach DSGVO, etwa bei ungesicherten Patientendaten, oder Streitigkeiten um Einwilligungserklärungen, die die Beweispflicht erschweren.
Behandlungsverträge und Haftungssicherheit
Ein zentrales Problem ist der unzureichend dokumentierte Behandlungsvertrag nach §§ 630a ff. BGB, der zu Unklarheiten über Aufklärungs- und Beratungspflichten führt. Ärzte riskieren Haftung, wenn Risiken nicht ausreichend erläutert wurden, was Gerichtsverfahren nach sich zieht. Die Härlein Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch prüft und optimiert Verträge sowie Aufklärungsformulare, inklusive Klauseln zu Haftungsausschlüssen, Terminsicherheit und Nachsorge, um Ihre Praxis oder Klinik abzusichern.
Behandlungsfehler und Schadensersatzansprüche
Bei Arzthaftung, etwa nach § 280 BGB, werden Fehler wie Verzögerungen in der Therapie oder Fehlmedikation oft erst spät entdeckt, mit Verjährungsfristen von drei Jahren. Gutachtenstreitigkeiten oder Kausalitätsnachweise erfordern schnelle Dokumentation und Expertenbeiträge. Die Härlein Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch unterstützt Sie bei der Geltendmachung von Ansprüchen, Mängelrügen und Schadensberechnungen, um finanzielle Risiken bei der Geltendmachung zu minimieren.
Zulassungs- und Vertragsstreitigkeiten mit Kassen
Genehmigungen für neue Praxen oder Budgetverhandlungen mit Krankenkassen scheitern häufig an regionalen Plänen oder Abrechnungsfehlern nach GOÄ/SGOÄ. Widerspruchsverfahren gegen Rückforderungen oder Zulassungsentzug erfordern fundiertes Wissen. Wir vertreten Sie vor Kassenärztlichen Vereinigungen, Sozialgerichten und bei Planungsfehlern, etwa bei unzulässigen Standortbeschränkungen.
Vertretung bei Disziplinar- und Strafrecht
Ob gegen Patientenklagen, Disziplinarverfahren (§§ 7 ff. ApprobG) oder Strafanzeigen wegen Körperverletzung: Die Härlein Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch sichert Ihre Position durch präzise Beweisführung. Besonders bei Aufklärungs- oder Dokumentationsmängeln gehen wir konsequent vor, um Approbationsentzug oder Geldstrafen zu vermeiden.
Die Härlein Anwaltskanzlei bietet Ihnen eine erste unverbindliche Einschätzung Ihres Falls. Kontaktieren Sie uns für maßgeschneiderte Beratung, die auf dem neuesten Stand des Medizinrechts basiert.