Mit Urteil vom 12.02.2026 – 223 C 6838/25 – hat das Amtsgericht (AG) München in einem Fall, in dem ein Postbote ein Paket dem Empfänger
- zu einem mit diesem vereinbarten Termin
zustellen wollte und der Postbote, weil, nachdem
- er das Grundstück des Paketempfängers betreten, an der Haustür geklingelt und
der Empfänger die Tür geöffnet hatte, dessen drei Hunde
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