Immer eine gute Wahl!

Den passenden Rechtsdienstleister finden Sie in der Härlein Legal Services GmbH und/oder den passenden Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Nürnberg, Fürth und Mittelfranken bzw. die Metropolregion Nürnberg mit der Härlein Rechtsanwaltskanzlei. Das Anliegen der Härlein Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch aber auch der Härlein Legal Services GmbH ist es, Ihnen bestmöglich zu helfen. Dies einzeln oder im Team, immer abhängig von Ihren Wünschen und was taktisch und wirtschaftlich Ihren Interessen am besten gerecht wird. Um unsere gemeinsame Tätigkeit dabei bestmöglich zu gestalten, daher folgende kurze Mandanteninformationen für die Beauftragung zur Bearbeitung Ihrer Rechtsprobleme.


Was hat das mit Breslau (Wroclaw) in Polen und Nürnberg auf sich?

Vorab kurz ur zur Geschichte und zum Verständnis. Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch hatte vor zig Jahren die Kanzlei Härlein übernommen. Auf Grund persönlicher Umstände verlagerte sich sein Lebensmittelpunkt dann nach Breslau. Gleichzeitig hat seine ehemalige Assistentin Frau Teufert sich umfassend fortgebildet und wurde Legal Advisor CCi. Logische Folge war daher, dass sich Rechtsanwalt Rösch von der Pflicht, ein eigenes Büro in Deutschland zu unterhalten befreien lässt und Frau Teufert wurde Geschäftsführerin der Härlein Legal Services GmbH, welche als Inkassogesellschaft vorgerichtliche Forderungen geltend macht und ihren Sitz in Nürnberg hat.

Um alle vorgerichtlichen Tätigkeiten und die Koordination der Bearbeitung aller Rechtsfragen sowie auch die Einschaltung eines Anwalts kümmert sich daher die Härlein Legal Services GmbH. Braucht es eine „klassische“ anwaltliche Tätigkeit, so steht dann auch Rechtsanwalt Rösch mit der Härlein Anwaltskanzlei  zur Verfügung. Die Härlein Legal Services GmbH stellt dabei sicher, dass Sie sich selbst um möglichst wenig kümmern müssen und ihnen so wenig Aufwand entsteht, wie möglich.

Rechtsanwalt Rösch ist berufsrechtliche verpflichtet, in Deutschland auch eine sogenannte Zustellungsbevollmächtigte zu unterhalten. Dies ist Frau Teufert von der Härlein Legal Servides GmbH.


Wie läuft die Beratung und Vertretung durch den Rechtsanwalt ab?

Üblicherweise beginnt die Anwaltliche Vertretung mit einer Erstberatung. Bei diesem ersten Gespräch bespricht der jeweilige Berater mit Ihnen die Probleme, sichtet die von Ihnen mitgebrachten Unterlagen und arbeiten zusammen mit Ihnen aus, wie wir Ihr Problem am besten gemeinsam lösen können. Eine Erstberatung kostet in der Regel ca. netto 100,00 – 190,00 €. Dabei wird auch auf die Thematik eingegangen, ob zur Vermeidung unnötiger bzw. nicht erstattungsfähiger Kosten die Gegenseite durch Sie vorab noch gemahnt werden sollte. Durch ein richtiges Mahnen sparen Sie Kosten und vermeiden Ärger.

Auf die Erstberatung folgt dann in der Regel die außergerichtliche Vertretung oder gerichtliche Vertretung. Dabei wird gegenüber den Gegnern oder Dritten bzw. auch gegenüber dem Gericht oder Behörden sichergestellt, dass Ihre Interessen gewahrt werden.  Für die außergerichtliche Vertretung fallen Kosten an. Diese werden Ihnen selbstverständlich erläutert. Sie bestimmen sich aber in der Regel – mit wenigen Ausnahmen – nach dem Gegenstandswert, also dem „Interesse“, welchen Sie selbst an dem Rechtsstreit haben. Die Gebühren sind gesetzlich festgeschrieben und einem Anwalt ist es untersagt, geringere, als die gesetzlichen Gebühren vorab zu vereinbaren.

In der Regel werden Beratungen per Telefon, Mail oder Video durchgeführt. Es wird um Verständnis gebeten, dass vor der Beratung alle Unterlagen benötigt werden um diese vorab zu prüfen und dadurch eine hochwertige Beratung sicherzustellen.


Kümmerst sich mein Anwalt der Kanzlei Härlein auch um eine Inkassotätigkeit?

Was umgangssprachlich als Inkassotätigkeit beschrieben wird, umfasst praktisch nur die Forderungsbeitreibung. Von einer solchen spricht man dabei, wenn Ansprüche durch in der Regel kurze, außergerichtliche Mahnschreiben bei der Gegenseite angemeldet und dann gegebenenfalls im vereinfachten gerichtlichen Verfahren, beispielsweise im Mahnverfahren geltend gemacht werden. Die Inkassotätigkeit übernimmt die Härlein Legal Services GmbH. Die Anwaltstätigkeit übernimmt die Rechtsanwaltskanzlei. Für Sie entstehen keine Nachteile, denn die Abwicklung all Ihrer Rechtsfragen erfolgt über die Härlein Legal Services GmbH, die auf Ihren Wunsch eben auch die Einschaltung des Anwalts sicherstellt, soweit ein solcher erforderlich ist.


Arbeiten die Härlein Anwaltskanzlei und die Härlein Legal Services GmbH mit Rechtsschutzversicherungen zusammen?

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden sowohl die Härlein Anwaltskanzlei als auch die Härlein Legal Services GmbH in der Regel – wenn gewünscht – auch die Deckungsanfrage für Sie stellen und die Korrespondenz übernehmen. Beide arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und werden von einer Vielzahl von Rechtsschutzversicherungen empfohlen.


Welche Rechtsanwaltskosten entstehen im Rahmen des Mandates?

Viele Mandanten sorgen sich vor Rechtsanwaltskosten. Dabei gilt: Anwälte sind verpflichtet, gesetzliche Gebühren zu verlangen. Diese Gebühren müssen gegenüber Ihnen daher abgerechnet werden.

Für den Mandanten klingt das erst einmal unangenehm, aber bitte bedenken Sie: Auch der Anwalt arbeitet – wie jeder Dienstleister – nicht für „Gottes Lohn“. Um eine hohe Qualität Ihrer Beratung sicherzustellen, ist eine moderne Büroausstattung und ein hoher Grad an Wissensmanagement erforderlich. Rechtsschutz soll dabei bezahlbar bleiben, weswegen der Gesetzgeber auf eine Mischkalkulation setzt und dabei die Mindestgebühren gesetzlich vorgeschrieben hat.

Die Höhe der jeweiligen Kosten hängt von den konkreten Umständen ab, kann aber im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nachvollzogen werden. Die Kosten für einen Rechtsanwalt werden meist überschätzt. Und er Regel gilt: He höher der Betrag, um den gestritten wird, um so höher die Kosten.

Die Härlein Legal Services GmbH rechnet ihrerseits so ab, wir für Inkassogesellschaften vorgesehen. Gerne beraten wir Sie auch, welches Vorgehen für Sie wirtschaftlich und taktisch am sinnvollsten ist.


Welche Unterlagen soll ich meinem Rechtsanwalt zur Verfügung stellen?

Bitte bringen Sie sämtliche den Fall betreffende Unterlagen zum ersten Termin mit oder, noch besser, schicken Sie uns diese bitte vorab zu. Falls wir weitere Unterlagen benötigen, wird Ihnen dies selbstverständlich mitgeteilt. Die von Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen werden erforderlichenfalls auch digital archiviert. Originalunterlagen sind nur in absoluten Ausnahmefällen erforderlich. Sie würden dann dazu eine entsprechende Mitteilung erhalten.


Wie bekomme ich eine Vollmacht des Anwalts oder der Härlein Legal Services GmbH?

Die Vollmacht erhalten Sie im Rahmen des Mandatsverhältnisses. Online stellen wir keine „Vollmachten“ zu Verfügung, da zu einem Mandatsverhältnis auch eine vorherige Besprechung gehört. Gerne wird Ihnen das Vollmachtsformular dann aber digital übermittelt.


Bearbeitet die Härlein Anwaltskanzlei auch eine Untervollmacht in Nürnberg?

Der frühere Kanzleisitz befand sich in perfekter Lage, 5 Minuten Fußweg zwischen Arbeitsgericht und dem Justizpalast Nürnberg. Im Justizpalast Nürnberg sind das Amtsgericht Nürnberg, das Landgericht Nürnberg-Fürth und das Oberlandesgericht Nürnberg angesiedelt. Durch die Aufteilung der Tätigkeit gibt es keinen festen Kanzleisitz in Nürnberg mehr. Gerne kann aber auch weiterhin eine Vertretung in Untervollmacht erfolgen. Durch die Befreiung von der Kanzleipflicht und den Sitz von Rechtsanwalt Rösch in Polen können wir Untervollmachten an einem Gericht in Nürnberg oder im Umland aber nur dann wahrnehmen, wenn ohnehin andere Termine anberaumt sind. Bitte nehmen Sie Kontakt auf, damit dies geprüft werden kann. Bedingt durch die moderne und europäische Aufteilung der Tätigkeiten ist hier eine hohe Flexibilität gegeben.