Wir kümmern uns um Sie!

Den passenden, kompetenten Rechtsanwalt oder auch Fachanwalt für Nürnberg, Fürth und Mittelfranken bzw. die Metropolregion Nürnberg finden Sie bei uns. Unsere Mandanten und unsere Rechtsanwälte verbindet im Rahmen des Mandatsverhältnisses vor allem Vertrauen. Auch wenn Rechtsprobleme oft belastend für Sie als Mandant sind, so möchten wir Ihre Beratung für Sie so angenehm wie möglich gestalten. Wir möchten, dass unser jeweiliger Rechtsanwalt Sie optimal betreut und Sie durch Rechtsstreitigkeiten, Prozesse und sonstige Rechtsprobleme so wenig, wie möglich, belastet werden. Gleichzeitig ist der Besuch bei einem Rechtsanwalt meist etwas ungewöhnliches und viele Mandanten sind nervös oder auch unsicher. Unser Anliegen ist daher, dass wir Ihnen bestmöglich helfen im Team mit unserem Rechtsanwalt den jeweiligen Fall zu einem erfolgreichen Ergebnis zu bringen. Um unsere gemeinsame Tätigkeit dabei bestmöglichst zu gestalten daher folgende kurze Mandanteninformationen für den Besuch bei Ihrem Rechtsanwalt in unserer Kanzlei.


Wie läuft die Beratung und Vertretung durch den Rechtsanwalt ab?

Üblicherweise beginnt die Anwaltliche Vertretung mit einer Erstberatung. Bei diesem ersten Gespräch bespricht der jeweilige Rechtsanwalt mit Ihnen die Probleme, sichtet die von Ihnen mitgebrachten Unterlagen und arbeiten zusammen mit Ihnen aus, wie wir Ihr Problem am besten gemeinsam lösen können. Eine Erstberatung kostet in der Regel ca. netto 100,00 – 190,00 €. Dabei gehen wir auch auf die Thematik ein, ob zur Vermeidung unnötiger bzw. nicht erstattungsfähiger Kosten die Gegenseite durch Sie vorab noch gemahnt werden sollte. Durch ein richtiges Mahnen sparen Sie Kosten und vermeiden Ärger.

Auf die Erstberatung folgt dann in der Regel die außergerichtliche Vertretung oder gerichtliche Vertretung. Hier treten wir für Sie nach außen gegenüber den Gegnern oder Dritten bzw. auch gegenüber dem Gericht oder Behörden auf und sichern die Wahrung Ihre Interessen .  Für die außergerichtliche Vertretung fallen Kosten nach dem so genannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an. Diese bestimmen sich nach dem Gegenstandswert, also dem „Interesse“, welchen Sie selbst an dem Rechtsstreit haben. Die Gebühren sind gesetzlich festgeschrieben und dem Anwalt ist es untersagt, geringere, als die gesetzlichen Gebühren vorab zu vereinbaren.


Kümmerst sich mein Anwalt der Kanzlei Härlein auch um Inkasso?

Was umgangssprachlich als Inkassotätigkeit beschrieben wird, umfasst praktisch nur die Forderungsbeitreibung. Von einer solchen spricht man dabei, wenn Ansprüche durch in der Regel kurze, außergerichtliche Mahnschreiben bei der Gegenseite angemeldet und dann gegebenenfalls im vereinfachten gerichtlichen Verfahren, beispielsweise im Mahnverfahren geltend gemacht werden. Der Vorteil, wenn Sie uns statt einem Inkassounternehmen beauftragen ist, dass wir als Rechtsanwälte die Forderungen auch in der Sache einer mindestens überschlägigen, anwaltlichen Prüfung unterziehen, bevor diese im Rahmen einer „Inkassotätigkeit“ geltend gemacht werden. Sie sind vor bösen Überraschungen also besser geschützt als bei reinen Inkassounternehmen, die sich in der Regel mit dem Inhalt von Forderungen nicht in dem Umfang befassen, wie ein Rechtsanwalt.


Arbeitet die Kanzlei Härlein mit Rechtsschutzversicherungen zusammen?

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden wir in der Regel – wenn gewünscht – auch die Deckungsanfrage für Sie stellen und die Korrespondenz übernehmen. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und werden von einer Vielzahl von Rechtsschutzversicherungen empfohlen.


Welche Rechtsanwaltskosten entstehen im Rahmen des Mandates?

Viele Mandanten sorgen sich vor Rechtsanwaltskosten. Dabei gilt: Anwälte sind verpflichtet gesetzliche Gebühren zu verlangen. Für den Mandanten klingt das erst einmal unangenehm, aber bitte bedenken Sie: Auch der Anwalt arbeitet – wie jeder Dienstleister – nicht für „Gottes Lohn“. Um eine hohe Qualität Ihrer Beratung sicherzustellen ist eine moderne Büroausstattung und ein hohes Grad an Wissensmanagement erforderlich. Rechtsschutz soll dabei bezahlbar bleiben, weswegen der Gesetzgeber auf eine Mischkalulation setzt und dabei die Mindestgebühren gesetzlich vorgeschrieben hat. Die Höhe der jeweiligen Kosten hängt von den konkreten Umständen ab, kann aber im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nachvollzogen werden.. Die Kosten für einen Rechtsanwalt werden meist überschätzt. Und er Regel gilt: He höher der Betrag um den gestritten wird, um so höher die Kosten.


Welche Unterlagen soll ich meinem Rechtsanwalt zur Verfügung stellen?

Bitte bringen Sie sämtliche den Fall betreffende Unterlagen zum ersten Termin mit. Falls wir weitere Unterlagen benötigen, werden wir Ihnen dies selbstverständlich mitteilen. Wir scannen alle Unterlagen und archivieren diese digital. Originalunterlagen sind nur in absoluten Ausnahmefällen erforderlich. Wir weisen Sie dann entsprechend darauf hin.


Wie bekomme ich eine Vollmacht des Anwalts?

Eine Vollmacht erhalten Sie von uns im Rahmen des Mandatsverhältnisses. Wir verzichten darauf, Online „Vollmachten“ zu Verfügung zu stellen, da zu einem Mandatsverhältnis auch eine vorherige Besprechung gehört.


Bearbeitet die Kanzlei Härlein auch eine Untervollmacht in Nürnberg?

Unsere Kanzlei befindet sich in perfekter Lage 5 Minuten Fußweg zwischen Arbeitsgericht und dem Justizpalast Nürnberg. Im Justizpalast Nürnberg sind das Amtsgericht Nürnberg, das Landgericht Nürnberg-Fürth und das Oberlandesgericht Nürnberg angesiedelt. Für den jeweils sachbearbeitenden Rechtsanwalt unserer Kanzlei ist es daher ein Leichtes, Termine vor dem jeweiligen Gericht wahrzunehmen. Gerne sind wir daher auch in Untervollmacht tätig, vertreten also auswärtige Rechtsanwälte in einer Gerichtsverhandlung. Wenn Sie uns ein Mandat für eine Untervollmacht erteilen möchten, so das ein Rechtsanwalt aus unserer Kanzlei in Nürnberg Gerichtstermine für Sie wahrnimmt, dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Selbstverständlich erhalten Sie dabei kurzfristig einen Terminsbericht, so dass Mandanten auch im Rahmen einer Untervollmacht bestmöglichst zufrieden sind.