Inkasso

Härlein Legal Services GmbH – Inkasso für Gewerbe- und Privatkunden

Die Geltendmachung im Rahmen eines Inkasso ist nicht auf Forderungen von Unternehmen beschränkt. Auch Privatpersonen können die Dienste eines Inkassounternehmens in Anspruch nehmen.

Dank der hausinternen Experten können wir Ihnen mit der Kooperation zwischen der Härlein Legal Services GmbH mit der Geschäftsführerin Franziska Teufert, Legal Advisor CCI und der Härlein Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch aufgrund jahrelanger Erfahrung und stetigen Fortbildungen im Bereich Inkasso und Zwangsvollstreckungen einen maßgeschneiderten Lösungsweg für die Geltendmachung Ihrer Forderung unterbreiten. Auch bei den anfallenden Kosten arbeiten wir transparent und preiswert.

Als eingetragener und lizenzierter Inkassodienstleister ist die Härlein Legal Services GmbH der richtige Ansprechpartner bei ausstehenden Forderungen unterschiedlichstem Umfang und unterschiedlichster Höhe.

Häufige Probleme im Inkassowesen

Unternehmen und Gläubiger kämpfen regelmäßig mit Zahlungsausfällen, die Liquidität bedrohen und zu teuren Mahnverfahren führen. Typische Konflikte umfassen unbezahlte Rechnungen bei ignorierten Mahnfristen und Verzug des Schuldners oder Insolvenz. Verjährungsrisiken (§ 195 BGB) oder streitige Rechnungen durch angebliche Mängel verursachen oft Verluste in Millionenhöhe. Ebenso problematisch sind Masseninkassen oder grenzüberschreitende Forderungen in der EU, die ohne Fachwissen scheitern.

Mahnung und außergerichtliche Geltendmachung

Ein zentrales Problem ist die fehlerhafte Mahnung, die Ansprüche verwirken oder Zinsen (§ 288 BGB) verspielen lässt. Gläubiger riskieren Gerichtskosten, wenn Formvorschriften nach RDG nicht eingehalten werden. WWir übernehmen den vollständigen Mahnprozess, inklusive personalisierter Schreiben, Fristsetzungen, Bonitätsprüfungen und Verhandlungen, um Zahlungen ohne Klage zu veranlassen.

Gerichtliche Durchsetzung und Zwangsvollstreckung

Bei Mahnbescheiden (§ 688 ZPO) oder Klagen verjähren Titel schnell, wenn auf Widersprüche nicht reagiert wird. Pfändungen von Löhne, Konten oder Immobilien erfordern genaue Recherche. Unser Team beantragt Europäische Vollstreckungstitel (Einzeltitel), beaufsichtigt Gerichtsvollzieher und optimiert Rückstellungen, um Erfolgsquoten über 90% zu erreichen.

Masseninkasso und internationale Forderungen

Masseninkassen scheitern an unautomatisierten Prozessen oder fehlender Schuldnerdatenbanknutzung. EU-Forderungen nach EIR-Verordnung blockieren sich durch Sprachbarrieren oder Anerkennungsproblemen. Wir verwalten Portfolios digital, nutzen Creditreform-Daten und vertreten in Niederlanden, Österreich oder Polen, insbesondere bei B2B- oder Verbrauchsforderungen.

Vertretung bei Streitigkeiten und Insolvenz

Ob Titelanfechtungen, Rückforderungen oder Insolvenzanmeldungen: Wir sichern Ihre Position durch präzise Schriftsätze. Besonders bei Verbraucherschutz (§§ 13 ff. FAGG) oder Provisionsstreitigkeiten gehen wir konsequent vor, um Ratenzahlungen oder Insolvenzgeld zu maximieren.

Wir bieten Ihnen eine erste unverbindliche Einschätzung Ihrer Forderungsportfolios. Kontaktieren Sie uns für maßgeschneiderte Inkassodienstleistungen, die auf dem neuesten Stand des Inkassorechts basiert.