Inkasso für Gewerbe- und Privatkunden

Dabei ist die Geltendmachung im Rahmen eines Inkasso nicht auf Forderungen von Unternehmen beschränkt. Auch Privatpersonen können die Dienste eines Inkassounternehmens in Anspruch nehmen.

Dank der hausinternen Experten können wir Ihnen aufgrund jahrelanger Erfahrung und stetigen Fortbildungen im Bereich Inkasso und Zwangsvollstreckungen einen maßgeschneiderten Lösungsweg für die Geltendmachung Ihrer Forderung unterbreiten. Auch bei den anfallenden Kosten arbeiten wir transparent und preiswert.

Als eingetragener und lizenzierter Inkassodienstleister ist die Härlein Legal Services GmbH auch der richtige Ansprechpartner bei ausstehenden Forderungen unterschiedlichstem Umfang und unterschiedlichster Höhe.

Im Rahmen der Tätigkeit als Inkassodienstleister ist es der Anspruch der Härlein Legal Services GmbH, allen Privat- und Gewerbekunden jederzeit schnellstmöglich Unterstützung zu bieten und für diese ein umfangreich erreichbarer Ansprechpartner zu sein.

Dieses wesentliche Qualitätsmerkmal ist Grundlage unserer Tätigkeit und spiegelt sich nicht nur in der Unternehmensphilosophie der Härlein Legal Services GmbH sondern auch in jeglichem Tun wieder.

Durch die Zusammenarbeit mit der Härlein Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch können wir auch im Rahmen der Inkasso-Tätigkeit ein Full-Service-Paket anbieten, bei dem Ihnen nicht nur Arbeit abgenommen wird, sondern Kosten gering gehalten und damit wirtschaftlich bleiben.