IT-Recht
Sie suchen einen Fachanwalt für IT-Recht? – Hier sind Sie richtig!
Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch hat die Ausbildung zum „Fachanwalt für IT-Recht“ erfolgreich absolviert.
Darüber hinaus verfügt die Härlein Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch, über weit überdurchschnittliches technisches Know How. Beispielsweise warten und betreuen wir das Netzwerk unserer Kanzlei weitgehend selbst. Auch sind in der Kanzlei (rudimentäre) Programmierkenntnisse vorhanden und wir haben Kontakt zu verschiedenen IT-Dienstleistern, wenn es um komplexe, technische Fragen geht. Die Härlein Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch, arbeitet bürointern mit verschiedenen Betriebssystemen (MacOS und Windows). Daher bietet die Kanzlei im Ergebnis eine umfassende und kompetente Beratung und Vertretung in allen IT-rechtlichen Fragen. Weitere Informationen finden Sie in unserem allgemeinen Blog bzw. in unserem Blog für IT-Recht.
Häufige Probleme im IT-Recht
Im IT-Recht stehen Unternehmen, Agenturen und Entwickler häufig vor Fragen, die unmittelbar Haftung, Geschäftsmodell und Reputation betreffen. Typische Streitpunkte betreffen fehlerhafte oder verspätete Softwareentwicklungen, unklare Leistungsbeschreibungen in Pflichtenheften oder Change-Requests sowie Auseinandersetzungen über Mängel, Gewährleistung und Vergütung. Hinzu kommen Konflikte zu datenschutzrechtlichen Anforderungen, Haftung bei Datenschutzvorfällen, Nutzungsrechten an Software, Quellcode und digitalen Inhalten sowie Streitigkeiten rund um Plattformnutzung, Domains, Accounts und Sperrungen.
Verträge rund um Software, Cloud & IT-Projekte
Ein zentrales Problem sind unklare oder veraltete IT-Verträge, etwa bei Software-as-a-Service, Individualsoftware, Wartungsverträgen, Agenturverträgen oder Lizenzmodellen. Unschärfen bei Leistungsumfang, Abnahme, Service Levels (SLA), Reaktionszeiten und Haftungsbegrenzungen führen schnell zu teuren Projektrisiken oder Stillständen im Betrieb. Die Härlein Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch entwirft, prüft und verhandelt Ihre IT-Verträge so, dass Rechte, Pflichten, Abnahmeprozesse, Haftungsregelungen und Vergütung transparent geregelt sind – von der ersten Projektphase über Change-Management bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Datenschutz, IT-Compliance und Cybervorfälle
In der Praxis bereiten vor allem die Umsetzung der DSGVO, die Gestaltung von Auftragsverarbeitungsverträgen, internationalen Datentransfers und Informationspflichten Probleme. Datenpannen, Cyberangriffe oder Fehlkonfigurationen von IT-Systemen führen schnell zu Meldepflichten, Bußgeldrisiken und Schadensersatzforderungen. Die Härlein Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch unterstützt bei der rechtssicheren Gestaltung von Datenschutzdokumenten (u. a. AV-Verträge, Datenschutzhinweise, Einwilligungslösungen), begleitet Audits und hilft bei der rechtlichen Bewertung und Bearbeitung von Sicherheitsvorfällen – einschließlich Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und Betroffenen.
Urheber-, Lizenz- und Nutzungsrechte in der IT
Streitigkeiten entstehen häufig darüber, wem Rechte an Software, Quellcode, Schnittstellen, Grafiken, Texten oder Datenbanken tatsächlich zustehen und welche Nutzungen vertraglich erlaubt sind. Besonders kritisch wird es, wenn Open-Source-Komponenten verwendet werden, ohne Lizenzbedingungen sauber zu beachten, oder wenn Agentur- und Freelancerverträge keine klare Rechteübertragung vorsehen. Die Härlein Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch klärt und gestalten Rechteketten, Lizenzmodelle und Übertragungsregelungen, prüft AGB und Terms of Service und vertritt Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen wegen Urheberrechtsverletzungen oder unzulässiger Nutzung.
Die Härlein Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch bietet Ihnen eine erste unverbindliche Einschätzung Ihrer IT-rechtlichen Fragestellung. Kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte Beratung, die Ihre technischen Abläufe und rechtlichen Anforderungen praxisnah zusammenführt.