Mit Urteil vom 21.11.2024 – VII ZR 39/24 – hat der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem Fall, in dem in einer
während des Waschvorgangs, von einem, vor dem Einfahren in die Waschanlage unbeschädigten
- Pkw der Marke Land Rover,
der zur serienmäßigen Fahrzeugausstattung gehörende, ordnungsgemäß am Ende des Dachs angebrachte sowie fest mit diesem verbundene
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