Mitfahrer, die nicht beanstanden, sondern es hinnehmen, dass der Fahrer während der Fahrt sein in der Hand gehaltenes Smartphone nutzt, müssen damit rechnen, dass, wenn 

…. es zu einem Unfall kommt, ihr Anspruch auf Ersatz des ihnen dabei entstandenen Schadens wegen Mitverschuldens gekürzt wird.

Das Landgericht (LG) Neuruppin hat 

  • mit Urteil vom 26.05.2025 – 5 O 280/19 – 

in einem Fall, in dem der 18-jährige Kläger,

  • als er mit dem ihm befreundeten Beklagten in dessen Auto mitfuhr, 

wahrgenommen,

  • aber nicht beanstandet, sondern ohne auf ein Unterlassen hinzuwirken, geduldet 

hatte, dass von dem das Fahrzeug führenden Beklagten

  • während der Fahrt über Minuten 

Text-Nachrichten in sein 

  • in der Hand gehaltenes 

Smartphone getippt wurden und er 

  • nachdem dann das Auto von der Straße abgekommen sowie frontal gegen einen Baum geprallt und 
  • er dabei schwer verletzt worden 

war, 

  • von dem Beklagten 

den ihm dadurch entstandenen Schaden ersetzt haben wollte, 

  • wegen Mitverschuldens 

seinen Schadensersatzanspruch 

  • um ein Fünftel 

gekürzt. 

Begründet wurde das vom LG damit, dass durch die 

  • gegen § 23 Abs. 1a StVO verstoßende 

Smartphone-Nutzung zwar die Fahrtüchtigkeit des Beklagten 

  • – anders als bei Alkohol oder Übermüdung – 

nicht dauerhaft eingeschränkt war, aber ein 

  • über Minuten 

geführter Chat auf dem Smartphone mit mehreren Nachrichten zu einer 

  • nahezu ständigen 

Ablenkung führt, die einer 

  • Dauergefährdung

nahekomme, die durch die ablenkende Smartphone-Nutzung am Steuer bestehende Unfallgefahr, für Volljährige 

  • auch ohne Führerschein 

erkennbar sei, der Kläger den Beklagten deshalb hätte auffordern müssen, 

  • das Smartphone wegzulegen oder 
  • ihn bei nächster Gelegenheit aussteigen zu lassen 

und es als

  • Obliegenheitsverletzung

zu werten sei, dass der Kläger 

  • weder das eine 
  • noch das andere 

getan habe (Quelle: beck-aktuell HEUTE IM RECHT).

Fazit:
Nehmen Mitfahrer in einem Fahrzeug eine 

  • erkennbare Gefahr bewusst hin, 

riskieren sie, dass sie bei einem Unfall 

  • keinen vollen Schadensersatz erhalten, 

sondern sich ihre Ersatzansprüche gegen Fahrer, Fahrzeughalter und Kfz-Haftpflichtversicherung 

  • aufgrund Mitverschuldens mindern.