Übersicht
Werden in der Kanzlei alle Rechtsschutzversicherungen akzeptiert?
Selbstverständlich arbeitet die Härlein Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Dabei freut es uns, dass wir auch schon von einer Vielzahl von Rechtsschutzversicherungen empfohlen wurden.
Damit Ihr Fall auch von der Rechtsschutzversicherung so schnell wie möglich bearbeitet wird, kommunizieren wir mit den Versicherern über die elektronischen Schnittstellen e-consult. Die frühere Schnittstelle drebis wurde bedauerlicherweise eingestellt.
Die Rechtsschutzversicherung erhält aber auch weiterhin sämtliche für die Deckungszusage erforderlichen Informationen von uns in der Regel in elektronischer Form. Dies ermöglicht es, dass die Rechtsschutzversicherung die Daten zeitnah verarbeiten und damit schneller über die Anfrage in Ihrer Sache entscheiden kann.
Muss ich mich wegen der Rechtsschutzversicherung um irgendetwas kümmern?
Gerne kümmern wir uns darum, dass Ihr Fall bei der Rechtsschutzversicherung gemeldet und eine entsprechende Deckungszusage der Versicherung eingeholt wird. Dies und in welchem Umfang eine solche Tätigkeit erfolgen kann, klären wir vorab mit Ihnen ab.
Auch während eines Verfahrens kümmern wir uns dann um sämtliche Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung. Ist die Einzahlung eines Vorschusses erforderlich, fordern wir diesen bei der Rechtsschutzversicherung an und überprüfen, dass die Zahlung an das Gericht fristgerecht erfolgt.
Wie erfahre ich, ob meine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt (Deckungszusage)?
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Rechtsstreit übernimmt wird durch eine so genannte „Deckungsanfrage“ geklärt.
Bei dieser wird der Rechtsschutzversicherung der konkrete Fall geschildert. Die Rechtsschutzversicherung teilt dann mit, ob der jeweilige Fall vom Rechtschutzversicherungsvertrag umfasst ist.
Lehnt die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage ab, so ist gegebenenfalls zu prüfen, ob die Ablehnung berechtigt ist.
Gerne fragen wir für Sie bei der Rechtsschutzversicherung an, ob Deckung für den jeweiligen Fall besteht.
Was passiert, wenn meine Rechtsschutzversicherung nicht eintritt?
Tritt Ihre Rechtsschutzversicherung nicht ein, so müssen Sie die Kosten des Rechtsstreits selbst tragen. Gegebenenfalls kann jedoch auch noch geprüft werden ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH) oder Verfahrenskostenhilfe (VKH) besteht.
Welchen Vorteil bietet eine Rechtsschutzversicherung?
Grundsätzlich muss die in einem Rechtsstreit unterliegende Partei die Kosten ganz oder anteilig (bei teilweisem Unterliegen) tragen.
Gerade wenn umfangreiche Gutachten durch das Gericht eingeholt werden, sind diese Kosten unter Umständen sehr hoch. Besteht Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese dann auch die entstehenden Kosten. Durch eine Rechtsschutzversicherung verringern Sie damit Ihr Kostenrisiko. Ob es sich lohnt ohne eine solche Absicherung Ansprüche geltend zu machen, klären wir gerne mit Ihnen vorab.
Wer ist mein Ansprechpartner wenn es um Rechtsschutzversicherungen geht?
- Rechtsanwalt Ingo-Julian Rösch, Härlein Anwaltskanzlei oder Franziska Teufert, Legal Advisor CCI, Härlein Legal Services GmbH, je nachdem ob es direkt um eine anwaltliche Tätigkeit oder eine Begleitung durch die Härlein Legal Services GmbH geht.