Tag Amtspflichtverletzung

Was Eltern wissen sollten, wenn der Anspruch ihrer Kinder auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kitaplatz)

…. nicht erfüllt wird.

Mit Beschluss vom 21.02.2018 – 18 L 43.18 – hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin darauf hingewiesen,

  • dass die zuständigen Träger der Jugendhilfe grundsätzlich sicherstellen müssen, dass für jedes Kind, das einen Rechtsanspruch nach § 24 des Achten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege besitzt und für das ein entsprechender Bedarf geltend gemacht wird, auch tatsächlich ein Platz zur Verfügung steht

und

Was Lehrer, die die Homepage ihrer Schule betreuen, wissen sollten

Mit Urteil vom 09.05.2017 – 11 U 153/16 – hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main entschieden, dass für den Inhalt einer Schulhomepage, die von einem der Dienstaufsicht des Landes unterstehenden Lehrers betreut wird,

  • grundsätzlich das Land einstehen muss und
  • das Land für Urheberrechtsverstöße haftet, die die die Homepage betreuenden Lehrer durch Veröffentlichungen von Beiträgen, Bildern oder Zeichnungen usw. mit schulbezogenen Inhalten ohne Lizenz begehen.

Begründet hat der Senat dies damit, dass

  • die Ausgestaltung eines schulbezogenen Internetauftritts den Bereich des vom Land wahrzunehmenden staatlichen Bildungsauftrags berührt,
  • die schulische Internetpräsenz eine Art „virtuelle Visitenkarte“ der Schule darstellt, die ihr individuelles Gesicht vermittele,

prägend pädagogische Aspekte seien, etwa das Schulprofil und besondere Lern-und/oder Förderangebote und diese Inhalte

  • dem Verantwortungsbereich des Landes unterfallen und
  • nicht dem des kommunalen Schulträgers, zu dessen Aufgaben allein die räumliche und sachliche Ausstattung der Schulgebäude, u.a. mit einem Internetanschluss zähle.

Demzufolge kann bei Urheberrechtsverstößen in solchen Fällen der Berechtigte wegen Amtspflichtverletzung vom Land Schadensersatz verlangen sowie bei anzunehmender Wiederholungsgefahr auch Unterlassung (Quelle: Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main vom 09.05.2017).

Wichtig zu wissen für Autofahrer: Auf welchen Straßen muss eine Kommune im Winter streuen

… und wann kann nach einem Unfall aufgrund Glatteisbildung ein Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung gegen die Kommune bzw. die für das Räumen und Streuen zuständige Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts in Betracht kommen?

Innerhalb geschlossener Ortschaften besteht eine Streupflicht

  • nicht schon wenn vereinzelt Glättestellen vorhanden sind,
  • sondern erst bei allgemeiner Glättebildung,

wobei dann

  • zunächst die Fahrbahnen der Straßen an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen zu bestreuen sind
  • und erst danach die weniger bedeutende Straßen- und Wegestrecken.

Außerhalb geschlossener Ortslagen muss gestreut werden,

  • nur an den für den Kraftfahrzeugverkehr besonders gefährlichen Stellen und
  • auf Straßen von untergeordneter Verkehrsbedeutung, abgesehen von besonders gefährlichen Stellen, auf die sich ein Straßenbenutzer nicht einstellen kann, gar nicht.

Ergibt sich danach eine Räum- und Streupflicht, steht sie bei Kommunen allerdings

  • sowohl in räumlicher
  • als auch in zeitlicher Hinsicht

unter dem Vorbehalt des Zumutbaren,

  • so dass es auch auf ihre Leistungsfähigkeit ankommt.

Zudem hat sich jeder Verkehrsteilnehmer gerade im Winter den ihm erkennbar gegebenen Straßenverhältnissen anzupassen.

Darauf hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit Urteil vom 18.11.2016 – 11 U 17/16 – hingewiesen (Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm vom 08.02.2017).