…. Schadensersatz zahlen.
Mit Urteil vom 17.01.2020 – 5 S 25/19 – hat das Landgericht (LG) Kleve der Eigentümerin eines Huhnes, über das,
- als es frei im Hof des Anwesens seiner Eigentümerin herumlief,
der nicht angeleinte Hund des Halters hergefallen war, einen Schadensersatz aus § 833 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
zugebilligt,
- obwohl der Kaufpreis für ein gewöhnliches Huhn lediglich 15 Euro beträgt.
Grund hierfür war, dass es sich bei dem Huhn,
- das von dem Hund des Halters totgebissen worden war,
nicht um eine gewöhnliche Legehenne,
- sondern um ein besonderes Huhn mit Fernseherfahrung
gehandelt hatte,
- das seine Eigentümerin für TV- sowie Filmauftritte hatte ausbilden lassen und
- das u.a. schon in dem in der ARD ausgestrahlten Film „Wir sind doch Schwestern“ als Filmhuhn „Sieglinde“ mit großem Erfolg vor der Kamera gestanden war.
Deswegen und da für TV- sowie Filmauftritte ausgebildete und geeignete Tiere
- mitunter hohe dreistellige Gagen pro Drehtag bezahlt werden sowie
- schwer Ersatz zu finden ist,
errechnete das LG die Schadensersatzsumme aus
- 15 Euro Kaufpreis für ein Standard-Tier und
- zehn Trainerstunden à 60 Euro, mit denen das Huhn auf TV-Auftritte vorbereitet worden war (Quelle: Pressemitteilung des LG Kleve).