…. Schadensersatz zahlen.
Mit Urteil vom 23.06.2021 – 19 C 867/21 – hat das Amtsgericht (AG) Nürnberg in einem Fall, in dem die etwas mehr als ein Jahr alte Zahnprothese eines Patienten, die er,
- während eines Krankenhausaufenthalts,
vor einer dort durchgeführten Operation in einen speziellen Behälter hatte legen müssen, bei der,
- nach der Operation erfolgten Verlegung auf eine andere Station
abhandengekommen war, entschieden, dass das Krankenhaus dem Patienten
- die Kosten für die Neubeschaffung einer Prothese ersetzen
und ihm, wegen der erheblichen Beeinträchtigung bei der Nahrungsaufnahme bis zur Neubeschaffung einer Prothese,
- ein Schmerzensgeld zahlen
muss.
Begründet hat das AG dies damit, dass das Krankenhaus
- im Rahmen des Behandlungsvertrages
auch verpflichtet war, die
- Zahnprothese des Patienten
ordnungsgemäß aufzubewahren und
- nachdem diese Pflicht vom Krankenhauspersonal verletzt worden ist,
dem Patienten ein
aus dem Behandlungsvertrag zusteht (Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg).