AG Nürnberg entscheidet: Krankenhaus muss Patienten für abhandengekommene Zahnprothese Schmerzensgeld und

…. Schadensersatz zahlen.

Mit Urteil vom 23.06.2021 – 19 C 867/21 – hat das Amtsgericht (AG) Nürnberg in einem Fall, in dem die etwas mehr als ein Jahr alte Zahnprothese eines Patienten, die er, 

  • während eines Krankenhausaufenthalts, 

vor einer dort durchgeführten Operation in einen speziellen Behälter hatte legen müssen, bei der, 

  • nach der Operation erfolgten Verlegung auf eine andere Station 

abhandengekommen war, entschieden, dass das Krankenhaus dem Patienten

  • die Kosten für die Neubeschaffung einer Prothese ersetzen  

und ihm, wegen der erheblichen Beeinträchtigung bei der Nahrungsaufnahme bis zur Neubeschaffung einer Prothese,

  • ein Schmerzensgeld zahlen 

muss.

Begründet hat das AG dies damit, dass das Krankenhaus 

  • im Rahmen des Behandlungsvertrages 

auch verpflichtet war, die 

  • Zahnprothese des Patienten 

ordnungsgemäß aufzubewahren und

  • nachdem diese Pflicht vom Krankenhauspersonal verletzt worden ist, 

dem Patienten ein 

  • Schadensersatzanspruch

aus dem Behandlungsvertrag zusteht (Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg).