OLG Köln entscheidet: Zahnärztin muss wegen fehlerhafter Zahnbehandlung 10.000 Euro Schmerzensgeld an

…. Patientin zahlen und ihr die Kosten für die notwendige Anschlussbehandlung erstatten.

Mit Urteil vom 08.04.2020 – 5 U 64/16 – hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln in einem Fall, in dem eine fehlerhafte Zahnbehandlung bei einer Frau,

  • die sich ihre etwa 20 Jahre alte zahnärztliche Versorgung erneuern lassen wollte,

zu einer cranio-mandibulären Dysfunktion (CMD) geführt hatte, die Frau deswegen unter erheblichen Muskelverspannungen,

  • mit ständigen Schmerzen (Kopf, Ohren, Nacken, Rücken, Kiefergelenke, Gesicht),

gelitten hatte

  • und ihre Beschwerden von der behandelnden Zahnärztin damit abgetan worden war, dass die Frau sich erst einmal an die neuen Zähne gewöhnen müsse,

der Frau

  • ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro sowie
  • Ersatz der Kosten für die erforderliche Nachbehandlung

zugesprochen.

Den

  • für die Entwicklung der schwerwiegende CMD ursächlichen

Verstoß der Zahnärztin gegen den fachzahnärztlichen Behandlungsstandard sah der Senat darin,

  • dass die Zahnärztin den Biss der Frau zu niedrig eingestellt hatte,
  • dadurch eine Überlastung der Muskulatur und in der Folge Verspannungen zumindest mitverursacht worden waren

und diese Problematik von der Zahnärztin jedenfalls gegen Ende der Behandlung hätte erkannt werden müssen, da sie

  • vor der endgültigen Eingliederung der neuen Versorgung im zweiten Behandlungsabschnitt die behandelte Frau auf Anzeichen einer beginnenden CMD hätte untersuchen,
  • mindestens aber zwingend den schon lange etablierten CMD-Schnelltest hätte durchführen müssen (Quelle: Pressemitteilung des OLG Köln).