Darauf hat das Landgericht (LG) Köln hingewiesen und mit Urteil vom 11.07.2018 – 18 O 73/16 – in einem Fall, in dem eine Frau in einem Studio ein Elektro-Myo-Stimulationsprobetraining (kurz: EMS) absolviert hatte,
- bei dem Muskelpartien durch elektrische Impulse stimuliert werden,
danach einige wenige Tage unter Kopfschmerzen litt,
- verursacht durch einen heftigen Muskelkater wegen der ungewohnten Belastung,
und deswegen von dem Studiobetreiber Schmerzensgeld wollte, entschieden, dass
- eine solche Gesundheitsbeeinträchtigung keinen Schmerzensgeldanspruch rechtfertigen kann.
Denn, so das LG, bei einem mehrtägigen Muskelkater,
- auch wenn er mit Belastungskopfschmerzen verbunden ist,
handele sich um eine Beeinträchtigung, wie sie nach jeder Art sportlicher Betätigung zu erwarten sei und üblicherweise von Sport Treibenden hingenommen werde (Quelle: Pressemitteilung des LG Köln vom 31.07.2018).