…. Spezialshampoo sowie Medikamente ersetzen und auch die Kosten für das Blondieren zurückerstatten.
Das hat das Amtsgericht (AG) Augsburg im Fall einer Frau entschieden,
- die sich in einem Friseursalon die Haare blond färben lassen wollte und
bei der,
- nachdem zunächst kein blonder, sondern stattdessen ein rotgoldener Farbton erreicht worden war,
trotz bereits gereizter Kopfhaut ein zweites Blondieren durch die Friseurin,
- durch erneutes Auftragen von Blondier Creme mit einem höheren Anteil Stickstoffperoxid,
erfolgt war, was bei der Frau
- nicht nur eine starke Reizung und Rötung der Kopfhaut, verbunden mit Schmerzen und einem nahezu unerträglichen Juckreiz, geführt hatte,
- sondern auch dazu, dass die Haare brüchig wurden (Quelle: Pressemitteilung des AG Augsburg).