LG Erfurt will die Frage, ob sich aus Art. 15 Abs. 1, Abs. 3 DS-GVO ein Auskunftsanspruch auch dann ergibt, wenn 

…. die begehrte Auskunft 

  • primär nicht dem Schutz der Daten, 
  • sondern einem „datenschutzfremden“ Anliegen 

dient, dem EuGH zur Vorabentscheidung vorlegen.

Mit Beschluss vom 07.07.2022 – 8 O 1280/21 – hat die 8. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Erfurt in dem bei ihm anhängigen Fall, in dem ein Versicherungsnehmer, dem 

  • die Versicherungsscheine, 
  • die Nachträge zu Versicherungsscheinen und 
  • die Beiblätter aus den Jahren 2011 bis 2017 und 2020 

verloren gegangen sind, vom Versicherer,  

  • gestützt auf Art. 15 Abs. 1 und Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO),

Auskunftserteilung über die ihn betreffenden, verarbeiteten, personenbezogenen Daten

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