19-jähriger Feuerwehrmann wegen Brandstiftung zu Jugendstrafe und Schadensersatz verurteilt

Ein 19-Jähriger, der Mitglied der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr war und der, weil er einen Feuerwehreinsatz provozieren wollte, bei dem er sich beweisen konnte,

  • einen vor einer Gewerbehalle einer Holzbearbeitungsfirma stehenden Müllcontainer entzündet hatte,
  • wodurch auch die Gewerbehalle in Brand geraten und trotz des eingeleiteten Feuerwehreinsatzes bis zur Bodenplatte vollständig ausgebrannt war,

ist

  • wegen Brandstiftung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe verurteilt worden und
  • muss, wie der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm mit rechtskräftigen Beschlüssen in den Verfahren 9 U 117/15 und 9 U 232/15, jeweils vom 16.02.2016 und vom 01.04.2016 entschieden hat, auch die durch den Brand verursachten Schäden in vollem Umfang ersetzen,

da, nach der Überzeugung des Senats, der Müllcontainer von dem 19-Jährigen absichtlich entzündet, das Abbrennen der Gewerbehalle dabei mit bedingtem Vorsatz in Kauf genommen worden und seine zivilrechtliche Verantwortlichkeit bei der Tatbegehung weder ausgeschlossen noch gemindert war.

Das bedeutet, der 19-Jährige muss

  • der Gebäudeversicherung die von ihr der Holzverarbeitungsfirma zur Regulierung des Gebäudeschadens gezahlten ca. 228.000 Euro erstatten und
  • der Holzverarbeitungsfirma ihre nicht durch Versicherungsleistungen abgedeckten Schäden (insgesamt ca. 50.000 Euro), u.a. weitere Gebäudeschäden sowie Schäden an der Betriebseinrichtung und den Vorräten, die sie nach den insoweit bestehenden Versicherungen als Selbstbehalt tragen muss, ersetzen (Quelle Pressemitteilung des OLG Hamm vom 15.06.2016).