…. außer einem Skalpell auch ein Femtosekundenlaser zum Einsatz kommen soll bzw. gekommen ist.
Mit Urteil vom 28.08.2020 – I-4 U162/18 – hat der 4. Senat des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf im Fall eines privat krankenversicherten 76-Jährigen, der
- am Grauen Star litt,
- sich deshalb einer Kataraktoperation unterzogen hatte
und die Kosten für diese Augenoperation,
- bei der außer dem Skalpell, zur Optimierung der Operationstechnik, auch ein Femtosekundenlaser eingesetzt und
- für den Einsatz des Femtosekundenlasers der Betrag berechnet worden war, der bei einer „intraoperativen Strahlenbehandlung mit Elektronen“ geltend gemacht werden kann,
von seinem Krankenversicherer ersetzt haben wollte, entschieden, dass die Operation
- nur wie diejenige mittels Skalpell und
- mit dem in der Gebührenordnung unter Nr. 441 GOÄ vorgesehenen geringen Zuschlag für die Anwendung eines Lasers bei operativen Leistungen
abgerechnet werden darf und der private Krankenversicherer somit nicht
aufkommen muss, die Operateure für den Lasereinsatz verlangen.