Tag Haare

Friseurin muss einer Kundin nach missglücktem Blondieren 500 Euro Schmerzensgeld zahlen, die Kosten für

…. Spezialshampoo sowie Medikamente ersetzen und auch die Kosten für das Blondieren zurückerstatten.

Das hat das Amtsgericht (AG) Augsburg im Fall einer Frau entschieden,

  • die sich in einem Friseursalon die Haare blond färben lassen wollte und

bei der,

  • nachdem zunächst kein blonder, sondern stattdessen ein rotgoldener Farbton erreicht worden war,

trotz bereits gereizter Kopfhaut ein zweites Blondieren durch die Friseurin,

  • durch erneutes Auftragen von Blondier Creme mit einem höheren Anteil Stickstoffperoxid,

erfolgt war, was bei der Frau

  • nicht nur eine starke Reizung und Rötung der Kopfhaut, verbunden mit Schmerzen und einem nahezu unerträglichen Juckreiz, geführt hatte,
  • sondern auch dazu, dass die Haare brüchig wurden (Quelle: Pressemitteilung des AG Augsburg).

Wenn der Friseurbesuch nicht zur Zufriedenheit des Kunden verläuft und die gewünschte Haarfärbung endgültig misslingt

…. muss der Friseur dem Kunden den dadurch entstandenen Schaden ersetzen.

Das hat das Landgericht (LG) Köln mit Urteil vom 14.07.2017 – 4 O 381/16 – entschieden und in einem Fall,

  • in dem ein international tätiges Model sich in einem Friseursalon nach zwei Beratungsterminen die Haare „braun-gold“ färben lassen wollte,
  • die Haare aber stattdessen danach einen deutlichen Rotstich aufwiesen und auch zwei Nachbesserungsversuche des Friseurs fehlgeschlagen waren,

festgestellt, dass der Friseur verpflichtet ist, dem Model,

  • dem wegen der mangelhaften Haarfärbung und der durch die gesamte Prozedur dauerhaft geschädigten Haare diverse Aufträge entgangen waren,

den dadurch entstanden Schaden zu ersetzen.

Wie hoch der tatsächliche Schaden des Models, einschließlich des Verdienstausfalls, ist muss in einem Folgeprozess geklärt werden (Quelle: Pressemitteilung des LG Köln vom 31.07.2017).

Übrigens:
Das Amtsgericht (AG) Coburg hat mit Urteil vom 19.03.2014 – 12 C 1023/13 –,

  • nachdem es einem Friseur trotz mehrerer Versuche nicht gelungen war,
  • einer Kunden, so wie von ihr gewünscht, die Haarspitzen im sogenannten „Ombré Style“ lila zu färben,

der Kundin gegen den Friseur

  • nicht nur einen Anspruch auf Schadensersatz zuerkannt,
  • sondern auch einen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes.