…. sich dort mit Corona infiziert haben.
Das Arbeitsgericht (ArbG) Kiel hat mit Urteil vom 27.06.2022 – 5 Ca 229 f/22 – in einem Fall, in dem eine dreifach geimpfte
ausweislich der von ihr dem Arbeitgeber vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung arbeitsunfähig an
erkrankt war, nachdem sie
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