Gesetzlich krankenversicherte Schwerhörige sollten wissen, dass sie Anspruch auf die Versorgung mit einem

…. Bluetooth-Hörverstärker für das Telefonieren mit einem Mobilfunktelefon haben können.

Mit Urteil vom 13.06.2019 – S 8 KR 1441/15 – hat die 8. Kammer des Sozialgerichts (SG) Düsseldorf im Fall eines 68-Jährigen,

  • der wegen seiner an Taubheit grenzenden Schwerhörigkeit auf die Nutzung eines Hörgeräts angewiesen ist und
  • der mit einem neuen Hörgerät versorgt werden wollte, mit dem er in der Lage ist,
    • nicht nur sein Festnetztelefon,
    • sondern auch sein Mobilfunktelefon zu einer verständlichen Gesprächsführung zu nutzen,

entschieden, dass er gegen seine Krankenkasse zumindest einen Anspruch

  • auf die kostengünstigere Versorgung mit einem Bluetooth-Hörverstärker

hat.

Maßgebend für die Entscheidung der Kammer war, dass nach den Feststellungen des gerichtlich bestellten Sachverständigen

  • durch die zusätzliche Schnittstelle mit dem Hörverstärker

das Hören des 68-Jährigen bei der Nutzung des Mobiltelefons deutlich verbessert wurde und die Versorgung des 68-Jährigen mit diesem,

  • dem unmittelbaren Behinderungsausgleich dienenden und relativ günstigen

Zubehörteil nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist (Quelle: Pressemitteilung des SG Düsseldorf).