Tag Personal

AG Nürnberg entscheidet: Krankenhaus muss Patienten für abhandengekommene Zahnprothese Schmerzensgeld und

…. Schadensersatz zahlen.

Mit Urteil vom 23.06.2021 – 19 C 867/21 – hat das Amtsgericht (AG) Nürnberg in einem Fall, in dem die etwas mehr als ein Jahr alte Zahnprothese eines Patienten, die er, 

  • während eines Krankenhausaufenthalts, 

vor einer dort durchgeführten Operation in einen speziellen Behälter hatte legen müssen, bei der, 

  • nach der Operation erfolgten Verlegung auf eine andere Station 

abhandengekommen war, entschieden, dass das Krankenhaus dem Patienten

  • die Kosten für die Neubeschaffung einer Prothese ersetzen  

und ihm, wegen der erheblichen Beeinträchtigung bei der Nahrungsaufnahme bis zur Neubeschaffung einer Prothese,

  • ein Schmerzensgeld zahlen 

muss.

Begründet hat das AG dies damit, dass das Krankenhaus 

  • im Rahmen des Behandlungsvertrages 

auch verpflichtet war, die 

  • Zahnprothese des Patienten 

ordnungsgemäß aufzubewahren und

  • nachdem diese Pflicht vom Krankenhauspersonal verletzt worden ist, 

dem Patienten ein 

  • Schadensersatzanspruch

aus dem Behandlungsvertrag zusteht (Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts (OLG) Nürnberg).

Corona-Virus: VG Leipzig erläutert, warum derzeit von Kliniken werdenden Vätern der Zutritt zum Kreißsaal sowie die Anwesenheit

…. bei der Entbindung im Kreißsaal verwehrt werden darf.

Mit Beschluss vom 09.04.2020 – 7 L 192/20 – hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Leipzig darauf hingewiesen, dass ein solches Zutrittsverbot (zur Zeit)

  • vom Hausrecht der Klinik und
  • dessen Schutzzweck

gedeckt ist.

Denn, so die Kammer, das Zutrittsverbot zum Kreißsaal dient der Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus,

  • respektive entsprechender Erkrankungen der Mitarbeiter und Patienten,
  • somit schlussendlich der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Dienstbetriebs,

ist derzeit verhältnismäßig, d.h. geeignet, erforderlich und angemessen, da

  • selbst ein im Vorfeld durchgeführter Coronatest keine Aussage darüber trifft, ob zum Zeitpunkt der Entbindung nicht bei einer Person doch eventuell eine Infektion vorliegt,
  • ein entsprechend kurzfristiger Test noch nicht möglich ist sowie
  • auch entsprechende Schutzkleidung nicht in einem solchen Maß vorhanden ist, dass sie werdenden Vätern zur Verfügung gestellt werden kann

und vor dem Hintergrund der derzeitigen mit der Corona-Pandemie einhergehenden Herausforderungen des Gesundheitssystems

  • im Hinblick auf eine ausreichende Kapazität von Gerät und Personal

die Aufrechterhaltung eines funktionierenden Krankenhausbetriebs ein elementar wichtiges öffentliches Interesse darstellt, hinter das das nachvollziehbare private Interesse eines werdenden Vaters,

  • bei der Geburt seiner Kinder im Kreissaal anwesend zu sein,

in der konkreten Situation zurücktreten müsse (Quelle: Pressemitteilung des VG Leipzig).

Was Autofahrer die nachts an einer mit Nachtschalter betrieben SB-Tankstelle tanken wissen sollten

Wird eine SB-Tankstelle

  • ab 22:00 Uhr abends, auch aus Sicherheitsgründen, mit einem Nachtschalter so betrieben, dass das Bedienungspersonal um Mitternacht einen Schichtwechsel vollzieht und
  • stürzt ein Kunde, der sein Fahrzeug dort kurz nach Mitternacht betankt hat, auf dem Weg vom Nachtschalter zurück zu seinem PKW über eine auf dem Tankstellengelände herumliegenden Gegenstand,

haftet der Betreiber der Tankstelle dann nicht wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, wenn

  • er sein Bedienungspersonal angewiesen hat vor dem Schichtwechsel einen Kontrollgang durchzuführen, um Gegenstände, über die Kunden stürzen könnten, vom Boden des Tankstellengeländes zu entfernen und
  • von der für die Nachtschicht zuständigen Bedienung am Unfalltag eine derartige Kontrolle durchgeführt worden ist, ohne etwas auf dem Boden vorzufinden.

Das hat der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm mit Urteil vom 23.08.2016 – 7 U 17/16 – entschieden.

Damit, so der Senat, habe ein Tankstellenbetreiber in einem solchen Fall der ihm insoweit obliegenden Verkehrssicherungspflicht genügt, zumal, wenn eine SB-Tankstelle ab 22:00 Uhr abends mit einem Nachtschalter betrieben werde, ein Kunde auch nicht damit rechnen könne, dass sich durchgängig Personal außerhalb des Verkaufsraums auf dem Tankstellengelände aufhalte (Pressemitteilung des OLG Hamm vom 27.09.2016).