Mit Beschluss vom 14.10.2020 – 11 UF 100/20 – hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg darauf hingewiesen, dass, wenn Eltern
- ihrem Kind und dessen (Ehe)Partner
eine Immobilie
- als Renditeobjekt und
- nicht als zu nutzendes Familienheim
schenken, bei einer
- Trennung und/oder Scheidung der Beschenkten
keine Rückforderungsansprüche gegen das (ehemalige) Schwiegerkind bestehen.
In einem solchen Fall kommt,
eine Berufung darauf, dass die Geschäftsgrundlage für die Schenkung weggefallen ist, nicht in Betracht, sondern gilt,
- wie bei allen Schenkungsfällen,
dass es Rechtsnatur einer Schenkung ist,
- dass keine Gegenleistung geschuldet ist und
- dass eine Schenkung grundsätzlich nur bei einer schweren Verfehlung des Beschenkten gegen den Schenker zurückgefordert werden kann (Quelle: Pressemitteilung des OLG Oldenburg).
Übrigens:
Schenkungen können auch unter einem Vorbehalt, einer Bedingung oder mit einer Auflage erfolgen.
Wir beraten Sie gerne, wie Sie Ihre Interessen wahren können.