LG Limburg spricht einjährigem Kind eine Million Euro Schmerzenzgeld wegen zu schwersten Hirnschäden führender

…. Fehlbehandlung zu.

Mit Urteil vom 28.06.2021 – 1 O 45/15 – hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Limburg ein Krankenhaus, eine Krankenschwester und eine Belegärztin als Gesamtschuldner verurteilt, 

  • einem einjährigen Jungen 

1.000.000 Euro Schmerzenzgeld zu zahlen und ihm sämtliche, 

  • infolge seiner fehlerhaften Behandlung  

künftig noch entstehende immateriellen sowie materiellen Schäden zu ersetzen. 

Der einjährige Junge,

  • der im Krankenhaus zur Behandlung eines Infekts war, 

hatte sich, 

  • als er von einer Krankenschwester über einen Portzugang ein Antibiotikum erhalten sollte, vor Aufregung darüber, 

an einem unmittelbar zuvor gegessenen Stück Apfel 

  • das noch in seinem Mund verblieben war, 

derart verschluckt, dass die 

  • Gefahr des Erstickens 

bestand und bei den daraufhin vom Klinikpersonal durchgeführten Rettungsmaßnahmen war es 

  • aufgrund von Fehlern  

bei dem Jungen 

  • zu einem Sauerstoffmangel und 
  • infolgedessen zu gravierenden Hirnschäden 

gekommen, mit der Folge, dass der Junge 

  • seither schwerbehindert ist, 

er sich auch 10 Jahre danach 

  • kaum bewegen oder mitteilen kann sowie 
  • rund um die Uhr betreut sowie versorgt werden muss 

und 

  • selbst Essen und Schlafen für ihn infolge von Schluckbeschwerden und Epilepsie mit Angstzuständen verbunden sind (Quelle: Juris Das Rechtsportal).