Schiffsfonds sind nur für Anleger geeignet, die erhebliche Erfahrungen mit derartigen Beteiligungen haben und auch bereit sind, die besonderen Risiken, die mit Schiffsfonds verbunden sind, auch einzugehen.
Zur Altersvorsorge sind Schiffsfonds generell ungeeignet, weil
- es sich um hochspekulative Anlagen handelt,
- die mit sehr hohen Chancen verbunden sind,
- aber auch mit außerordentlichen weitaus höheren Risiken, die vielfältige Ursachen haben können.
Zum einen sind die Erfolgschancen von Schiffsfonds, sei es als Beteiligungen an Einschiffsgesellschaften oder Beteiligungen an Dachfonds über mehrere Einschiffsgesellschaften existenziell abhängig von Konjunktur und Krise der Seeschifffahrt und existenzielle Krisen in der Seeschifffahrt, die zu ruinösen Wettbewerb, dem Zusammenbruch ganzer Märkte oder von Teilmärkten geführt haben, sind in der Vergangenheit in regelmäßigen Abständen aufgetreten, mit der Folge wellenartig auftretender Insolvenzen von Seeschiffen in großer Zahl.
Hinzu kommt, dass anders als etwa bei Fonds, die sich an Grundstücken beteiligen, von einer Sachsubstanz der Schiffe, die das Beteiligungskapital der Anleger sichert, nicht ausgegangen werden kann, sondern eine dahingehende Erwartung als rein spekulativ beurteilt werden muss.
Darauf hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Itzehoe mit Urteil vom 06.10.2016 – 7 O 236/13 – hingewiesen.