LG Bielefeld entscheidet: Bestattungsunternehmer muss wegen vertragswidrig durchgeführter Seebestattung des Ehemannes

…. 2.500 € Schmerzensgeld an hinterbliebene Ehefrau zahlen. 

Mit Urteil vom 06.10.2021 – 5 O 170/17 – hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Bielefeld in einem Fall, in dem ein Bestattungsunternehmer von der hinterbliebenen Ehefrau mit 

  • der Einäscherung und 
  • der anschließenden (Urnen-)Seebestattung 

ihres verstorbenen Ehemannes beauftragt, der Verstorbene von dem Bestattungsunternehmer aber 

  • entgegen der vertraglichen Abrede und 
  • entgegen seinem zu Lebzeiten geäußerten letzten Willen

statt in der Nordsee, 

  • im Rahmen einer anonymen Seebestattung, 

in der Ostsee beigesetzt worden war, was, 

  • als sie dies erfuhr, 

bei der hinterbliebenen Ehefrau,

  • weil sie es nicht verwinden konnte, ihrem Ehemann seinen Wunsch, in der Nordsee bestattet zu werden, nicht erfüllt zu haben,

eine mit Schlafstörungen verbundene Depression ausgelöst hatte,

  • die ohne die fehlerhafte Bestattung nicht zum Ausbruch gekommen wäre,

der hinterbliebenen Ehefrau 

  • wegen dieser erlittenen gesundheitlichen Beeinträchtigung

gemäß § 253 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein Schmerzensgeld 

  • i.H.v. 2.500 € 

zugesprochen.

Begründet hat die Kammer dies damit, dass der Bestattungsunternehmer schuldhaft eine Pflicht aus einem Schuldverhältnis, nämlich dem Bestattungsvertrag, verletzt hat,

  • indem er entgegen der vertraglichen Abrede zwischen den Parteien, anstelle einer Seebestattung in der Nordsee eine anonyme Seebestattung in der Ostsee vorgenommen hat,  

und dass diese Pflichtverletzung des Bestattungsunternehmers

  • und nicht der Trauerfall an sich  

für die Depression der hinterbliebenen Ehefrau

  • ursächlich

war (§§ 280 Abs. 1, 253 Abs. 2 BGB).