…. 2.500 € Schmerzensgeld an hinterbliebene Ehefrau zahlen.
Mit Urteil vom 06.10.2021 – 5 O 170/17 – hat die 5. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Bielefeld in einem Fall, in dem ein Bestattungsunternehmer von der hinterbliebenen Ehefrau mit
- der Einäscherung und
- der anschließenden (Urnen-)Seebestattung
ihres verstorbenen Ehemannes beauftragt, der Verstorbene von dem Bestattungsunternehmer aber
- entgegen der vertraglichen Abrede und
- entgegen seinem zu Lebzeiten geäußerten letzten Willen
statt in der Nordsee,
- im Rahmen einer anonymen Seebestattung,
in der Ostsee beigesetzt worden war, was,
bei der hinterbliebenen Ehefrau,
- weil sie es nicht verwinden konnte, ihrem Ehemann seinen Wunsch, in der Nordsee bestattet zu werden, nicht erfüllt zu haben,
eine mit Schlafstörungen verbundene Depression ausgelöst hatte,
- die ohne die fehlerhafte Bestattung nicht zum Ausbruch gekommen wäre,
der hinterbliebenen Ehefrau
- wegen dieser erlittenen gesundheitlichen Beeinträchtigung
gemäß § 253 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein Schmerzensgeld
zugesprochen.
Begründet hat die Kammer dies damit, dass der Bestattungsunternehmer schuldhaft eine Pflicht aus einem Schuldverhältnis, nämlich dem Bestattungsvertrag, verletzt hat,
- indem er entgegen der vertraglichen Abrede zwischen den Parteien, anstelle einer Seebestattung in der Nordsee eine anonyme Seebestattung in der Ostsee vorgenommen hat,
und dass diese Pflichtverletzung des Bestattungsunternehmers
- und nicht der Trauerfall an sich
für die Depression der hinterbliebenen Ehefrau
war (§§ 280 Abs. 1, 253 Abs. 2 BGB).