…. durch den Umzug entstehenden Schäden ersetzt verlangen.
Mit Urteil vom 05.11.2021 – 10 U 6/20 – hat der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe einen
der ein in seiner Nachbarschaft wohnendes Ehepaar,
- seit dem Einzug in ihr neu errichtetes Eigenheim,
beharrlich schikaniert, beleidigt sowie mit der Verletzung ihrer Gesundheit und ihres Lebens bedroht, sich damit wegen
- Nachstellung (§ 238 Abs. 1 Nr. 4 Strafgesetzbuch (StGB)) und
- Bedrohung (§ 241 StGB)
strafbar gemacht und das Ehepaar durch dieses Verhalten schließlich zum Wegzug
- – zunächst für einige Monate in eine Mietwohnung und sodann in ein erworbenes neues Eigenheim –
veranlasst hatte, verurteilt, dem ehemaligen Nachbarsehepaar die
- die Umzugs- sowie
- die Nebenkosten im Zusammenhang mit dem Erwerb des neuen Eigenheimes (Grunderwerbsteuer und Notarkosten)
in Höhe von über 44.000 Euro zu erstatten.
Der Senat hat dies damit begründet, dass der stalkende 63-Jährige dadurch, dass er sich wegen
- Nachstellung (§ 238 Abs. 1 Nr. 4 StGB) und
- Bedrohung (§ 241 StGB)
strafbar gemacht hat, zugleich Schutzgesetze zugunsten des Ehepaars verletzt und sich damit
schadensersatzpflichtig gemacht hat, mit der Rechtsfolge, dass er dem ehemaligen Nachbarsehepaar die vom Schutzzweck der Strafnormen erfassten Schäden,
- d.h. diejenigen Kosten, die zur Wiederherstellung des persönlichen Sicherheitsgefühls aufgewandt werden mussten,
ersetzen muss (Quelle: Pressemitteilung des OLG Karlsruhe).