Tag Tageseinrichtungen

Kindern darf ein Kita-Platz in angemessener Nähe zur Wohnung nicht verweigert werden, auch nicht

…. wegen erschöpfter Kapazitäten infolge von Fachkräftemangel.

Darauf hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hingewiesen und am 22.03.2018 – OVG 6 S 2.18 sowie OVG 6 S 6.18 – in zwei Eilverfahren das Land Berlin verpflichtet, zwei Kindern,

  • die das erste, aber noch nicht das dritte Lebensjahr vollendet hatten und
  • deren Anträge auf Zuweisung eines Platzes zur frühkindlichen Förderung in einer Tageseinrichtungen oder Kindertagespflege mit der Begründung abgelehnt worden waren, dass in den betreffenden Bezirken Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg die Kapazitäten erschöpft seien,

jeweils einen Betreuungsplatz in angemessener Entfernung zu ihrer Wohnung, binnen fünf Wochen, nachzuweisen.

Der gesetzliche Anspruch eines Kindes nach § 24 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege

  • besteht danach nicht nur im Rahmen vorhandener Kapazitäten, sondern

verpflichtet nach Auffassung des OLG auch dazu,

  • die erforderlichen Kapazitäten zu schaffen und
  • Kindern, die eine frühkindliche Betreuung in Anspruch nehmen möchten, einen dem individuellen Bedarf gerecht werdenden Betreuungsplatz in angemessener Nähe zur Wohnung anzubieten,
    • wobei ein Betreuungsplatz sich dann nicht in angemessener Nähe zur Wohnung befindet, wenn er

Was Eltern wissen sollten, wenn der Anspruch ihrer Kinder auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Kitaplatz)

…. nicht erfüllt wird.

Mit Beschluss vom 21.02.2018 – 18 L 43.18 – hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin darauf hingewiesen,

  • dass die zuständigen Träger der Jugendhilfe grundsätzlich sicherstellen müssen, dass für jedes Kind, das einen Rechtsanspruch nach § 24 des Achten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege besitzt und für das ein entsprechender Bedarf geltend gemacht wird, auch tatsächlich ein Platz zur Verfügung steht

und