In einem vor dem Landgericht (LG) Osnabrück verhandelten Fall hatten, nach den Feststellungen des Gerichts, mehrere Angeklagte, in wechselnder Beteiligung, Konten von Kunden der Postbank, die für das Online-Banking das sog. mTAN-Verfahren nutzten, abgeräumt, in dem sie,
- nach Ausspähung der Kontodaten der Postbankkunden mittels einer Schadsoftware („Trojaner“),
- sich, um die für Überweisungen erforderlichen Transaktionsnummern (TAN), die per SMS an die Mobilfunknummern der Kunden geschickt werden, zu erhalten, sog. Multi-Sim-Karten oder Ersatz-Sim-Karten zu den Mobilfunkanschlüssen der jeweiligen Bankkunden besorgt, den SMS-Verkehr auf diese Karten umgeleitet und
die so erhaltenen TAN zur Überweisung von Guthaben der Bankkunden von deren Tagesgeld- oder Sparkonten auf die jeweiligen Girokonten und von dort auf Konten der von ihnen angeheuerten „Geldwäscher“ genutzt hatten.
Der von den Angeklagten auf diese Weise verursachte Schaden betrug ca. 790.000,00 €.
Wegen gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetruges mittels „mTAN-Phishing“ und anderer Delikte hat die 15. Große Strafkammer des LG Osnabrück mit Urteil vom 15.07.2016 – 15 KLs 12/14 –
- die beiden Haupttäter zu Gesamtfreiheitsstrafen von 6 Jahren und 6 Monaten sowie von 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt sowie
- fünf weitere, in unterschiedlicher Form an den Taten der Haupttäter Beteiligte, zu Freiheitsstrafen zwischen 1 Jahr und 6 Monaten und 2 Jahren und 6 Monaten (Quelle: Pressemitteilung des LG Osnabrück 22/16 vom 18.07.2016).