LG Kleve entscheidet: Hundehalter muss der Eigentümerin eines von seinem Hund totgebissenen Huhnes 615 Euro

…. Schadensersatz zahlen.

Mit Urteil vom 17.01.2020 – 5 S 25/19 – hat das Landgericht (LG) Kleve der Eigentümerin eines Huhnes, über das,

  • als es frei im Hof des Anwesens seiner Eigentümerin herumlief,

der nicht angeleinte Hund des Halters hergefallen war, einen Schadensersatz aus § 833 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • in Höhe von 615 Euro

zugebilligt,

  • obwohl der Kaufpreis für ein gewöhnliches Huhn lediglich 15 Euro beträgt.

Grund hierfür war, dass es sich bei dem Huhn,

  • das von dem Hund des Halters totgebissen worden war,

nicht um eine gewöhnliche Legehenne,

  • sondern um ein besonderes Huhn mit Fernseherfahrung

gehandelt hatte,

  • das seine Eigentümerin für TV- sowie Filmauftritte hatte ausbilden lassen und
  • das u.a. schon in dem in der ARD ausgestrahlten Film „Wir sind doch Schwestern“ als Filmhuhn „Sieglinde“ mit großem Erfolg vor der Kamera gestanden war.

Deswegen und da für TV- sowie Filmauftritte ausgebildete und geeignete Tiere

  • mitunter hohe dreistellige Gagen pro Drehtag bezahlt werden sowie
  • schwer Ersatz zu finden ist,

errechnete das LG die Schadensersatzsumme aus

  • 15 Euro Kaufpreis für ein Standard-Tier und
  • zehn Trainerstunden à 60 Euro, mit denen das Huhn auf TV-Auftritte vorbereitet worden war (Quelle: Pressemitteilung des LG Kleve).