Tag Verfassungswidrigkeit

OVG Schleswig hält touristisches Beherbergungsverbot (jedenfalls vorläufig) aufrecht und lehnt eine sofortige Außervollzugsetzung

…. im Gegensatz zum Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg und dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) ab.

Das OVG für das Land Schleswig-Holstein hat mit Beschluss vom 15.10.2020 – 3 MR 45/20 –  

den Eilantrag einer Familie aus dem Kreis Recklinghausen (Nordrhein-Westfalen), 

  • die auf Sylt Urlaub machen wollten,

auf (sofortige) Aussetzung des für Schleswig-Holstein von der Landesregierung angeordneten touristischen Beherbergungsverbots 

  • für Gäste aus inländischen Risikogebieten ohne entsprechende negative Testung

abgelehnt.

Begründet hat das OVG Schleswig die Aufrechterhaltung des touristischen Beherbergungsverbots damit, dass, 

  • wenn der Vollzug des Beherbergungsverbotes jetzt ausgesetzt würde, 

Menschen aus inländischen Risikogebieten zu touristischen Zwecken unkontrolliert nach Schleswig-Holstein kommen könnten, was, 

  • in Anbetracht der heute veröffentlichten Zahlen über den Anstieg der Neuinfektionen, 

zu Gefährdungen für das öffentliche Gesundheitswesen führen könne, 

  • zumal eine Weiterverbreitung des Coronavirus oft unentdeckt und schwer kontrollierbar erfolge

und angesichts dessen bei einer Gesamtbetrachtung 

  • das Interesse der Gesamtbevölkerung am Schutz vor einer Weiterverbreitung des Coronavirus 

überwiege gegenüber

  • den Interessen der antragstellenden Familie an einer touristischen Reise, die es zudem in der Hand habe, durch den Nachweis einer entsprechenden negativen Testung den geplanten Aufenthalt auf Sylt zeitnah zu realisieren (Quelle: Pressemitteilung des Schleswig-Holsteinischen OVG).

VGH Baden-Württemberg kippt das baden-württembergische Beherbergungsverbot wegen Unverhältnismäßigkeit und

…. setzt es mit sofortiger Wirkung vorläufig außer Vollzug.   

Mit Beschluss vom 15.10.2020 – 1 S 3156/20 – hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg § 2 Abs. 1 der Corona-Verordnung Beherbergungsverbot des Wirtschafts- und Sozialministeriums, der, 

  • sofern kein negativer Coronatest vorgelegt werden kann, der nicht älter als 48 Stunden ist, 

die Beherbergung von Gästen untersagt, die sich in einem Land-, Stadtkreis oder einer kreisfreien Stadt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem der Schwellenwert 

  • von 50 neu gemeldeten SARS-CoV-2-Fällen pro 100.000 Einwohner in den vorangehenden sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) 

überschritten wurde,

  • wegen voraussichtlicher Verfassungswidrigkeit,

mit sofortiger Wirkung vorläufig außer Vollzug gesetzt.  

Begründet hat der VGH dies damit, dass das Beherbergungsverbot in unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht auf Freizügigkeit aus Art. 11 Abs. 1 Grundgesetz (GG) eingreife, nachdem von der Landesregierung das Bestehen eines besonders hohen Infektionsrisikos im Zusammenhang mit der Beherbergung, 

  • dem mit so drastischen Maßnahmen begegnet werden müsse, 

schon nicht dargelegt worden sei und trotz steigender Fallzahlen in Deutschland Ausbruchsgeschehen in Beherbergungsbetrieben auch nicht bekannt, sondern  

  • aktuelle „Treiber“ der Pandemie 

die Feiern in größeren Gruppen oder die Aufenthalte in Bereichen seien, wo die Abstands- und Hygieneregeln aufgrund räumlicher Enge nicht eingehalten würden (Quelle: Pressemitteilung des VGH Mannheim).